Dann haben Kita- und Schulkinder Anspruch auf Notbetreuung
Das sind die Voraussetzungen - Kitas und Schulen bleiben zu

Wiesloch. (RNZ) Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Länderchefs beschlossen, die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 30. Januar grundsätzlich geschlossen zu halten. In Baden-Württemberg gilt dies zunächst bis zum 17. Januar.
Deshalb wird, wie die Stadtverwaltung mitteilte, in Wiesloch eine Notbetreuung für
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