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Verwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht für Demonstranten

Anmelderin der Grundrechte-Demos, die jeden Sonntag auf dem Kirch- und Rathausplatz stattfinden, hatte Eilantrag gestellt - Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich

18.11.2020 UPDATE: 19.11.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Seit Mai wird jeden Sonntag auf dem Rauenberger Kirch- und Rathausplatz für die Grundrechte demonstriert. Foto: Pfeifer

Rauenberg/Karlsruhe. (tt) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 13. November einen Eilantrag der Anmelderin der Rauenberger Grundrechte-Demos abgelehnt, die jeden Sonntag auf dem Kirch- und Rathausplatz stattfinden. Mit dem Antrag wollte sie erreichen, dass bei den Demos am 15. und 22. November kein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss. Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte das

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