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Prozess in Wiesloch

Falsche Bekannte wollte von 77-Jähriger 20.000 Euro ergaunern

Das Vorhaben scheiterte aber. Eine Mittäterin steht wegen Bandenbetrugs vor Gericht. "Ich war dumm, dass ich darauf reingefallen bin".

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09.04.2021, 06:00 Uhr

Symbolfoto: dpa-Archiv

Von Sophia Stoye

Wiesloch. Am Morgen des 27. September 2019 erhält die Wieslocher Rentnerin einen Anruf: "Emily", die Freundin ihres Enkels, braucht umgehend 20.000 Euro. Derzeit befinde sie sich beim Notar und wolle ein Haus kaufen, habe aber nicht so viel Geld parat. Die 77-Jährige zeigt sich sofort hilfsbereit: Sie eilt zur Bank, um sich die Summe auszahlen zu lassen – die so gut wie ihr gesamtes Erspartes umfasst.

"Ich war dumm und dappig, dass ich darauf reingefallen bin", gab die Seniorin vor dem Wieslocher Amtsgericht am Donnerstag zu. Die Stimme am Telefon sei akzent- und dialektfrei gewesen und habe ähnlich der der Freundin ihres Sohnes geklungen. "Ich habe dann gesagt ,Ich tue es, Emily’ und von da an war die Anruferin für mich Emily", so die 77-Jährige. Ihr Glück: Eine Bankangestellte schöpfte Verdacht, meinte, sie habe gerade nicht so viel Bargeld zur Verfügung und kontaktierte einen der beiden Söhne der Seniorin.

Angefangen hat die Geschichte weit weg von Wiesloch, in der polnischen Stadt Breslau: Eine 37-jährige, sechsfache Mutter – die spätere Angeklagte – wird von einer Frau angesprochen und gefragt, ob sie bereit sei, bei einem Enkeltrick mitzumachen. "Ich bekam von der Frau ein Handy und 300 Euro für die Fahrt nach Deutschland", verlas Verteidiger Giuseppe Olivo im Namen der Angeklagten. "Mir wurden 1200 Euro versprochen, wenn die Sache klappt." Über den Betrag der Beute sei die 37-Jährige nicht informiert worden. Alles, was sie tun sollte, sei, das Geld beim späteren Opfer abzuholen und es dann bei einer Frau abzugeben. Dazu kam es aber nie.

Von Breslau fuhr die Angeklagte, die bereits einschlägig vorbestraft war, nach Ludwigshafen, wo ihre krebskranke Mutter wohnt. "Dort habe ich eine Nacht übernachtet und dann sagte man mir, ich soll in Mannheim an einem Taxistand warten", so die Angeklagte.

"Die Adresse der Opfer ist zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht bekannt. Deshalb hat die Angeklagte wahrscheinlich diese Anweisung erhalten, um dann schnell und flexibel losfahren zu können", erklärte ein Beamter der Kriminalpolizei.

Nach einem weiteren Anruf fuhr die 37-Jährige mit dem Taxi zum Psychiatrischen Zentrum nach Wiesloch, etwa vier Kilometer vom Wohnort der 77-Jährigen entfernt. "Nach zwei Anrufen wollte die Angeklagte plötzlich wieder zurück nach Mannheim", sagte der damalige Taxifahrer aus. Denn am Telefon wurde der 37-Jährigen mitgeteilt, dass die Aktion abgebrochen werde.

Grund dafür war der Sohn der Seniorin, der anstelle seiner Mutter ans Telefon ging. "Ich bekam kurz vor 12 Uhr einen Anruf von einer Bankangestellten, die mich fragte, ob mein Neffe und seine Freundin ein Haus kaufen wollen, und mich darüber informierte, dass meine Mutter dafür gerade 20.000 Euro abheben wollte", erklärte der Sohn. Die Bankangestellte habe sich an ihn gewendet, weil er gemeinsam mit seinem Bruder über eine Vollmacht verfüge. "Ich hatte gleich das Gefühl, dass da etwas komisch ist, deshalb bin ich direkt zu meiner Mutter gefahren."

In dem Moment, als er die Haustür aufschloss, so der Sohn, habe das Telefon geklingelt. "Weil meine Mutter noch unterwegs war, bin ich rangegangen, aber die Anruferin wollte nur ,die Oma’ sprechen." Auf Nachfragen, um was es denn gehe, wollte "Emily" nicht antworten, sie beharrte darauf, "ihre Oma" zu sprechen. "Ich habe ihr dann gesagt, sie soll mich auf dem Handy anrufen – die Nummer hat die wahre Emily – und damit hatte sich der Fall erledigt", schilderte der Sohn. Die Strippenzieher des Enkeltricks brachen die Aktion ab und schickten die Angeklagte wieder zurück nach Mannheim.

Schon auf dem Weg dorthin verfolgte ein Polizeiauto das Taxi. Als die 37-Jährige am Wasserturm in Mannheim aussteigen wollte, wurde sie vorläufig festgenommen. "Wir wurden von Kollegen aus Berlin, die die Telefongespräche zwischen der Angeklagten und den Hintermännern überwacht hatten, auf das Vorhaben hingewiesen", erläuterte der Beamte der Kriminalpolizei. Verhaftet wurde die 37-Jährige erst zwei Monate später – mit einem siebten Kind schwanger in Berlin, als sie mit ihrer Familie einen schwer kranken Verwandten besuchte.

"Meine Mandantin befindet sich schon seit vier Monaten in Untersuchungshaft, auf dem Weg dorthin hat sie ihr ungeborenes Kind verloren", schilderte Verteidiger Olivo. Ihre Tat sei nicht als Mittäterschaft, sondern als Beihilfe zu werten, da sie als Abholerin des Geldes weder Kenntnis von der Höhe der Beute noch von der Identität des Opfers hatte. Zudem habe sie sich mit sechs Kindern und einer schwerkranken Mutter in einer schwierigen finanziellen Lage befunden. "Man hat sie wie eine Marionette bewegt", sagte Olivo und plädierte für eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr.

"Die Angeklagte trägt das größte Risiko als kleines Licht", sagte Staatsanwältin Kristina Tischmann, "aber ohne einen Abholer funktioniert die Tat nicht, das ist ein essenzieller Beitrag." Aufgrund der mehrfachen Vorverurteilung gebe es keine günstige Sozialprognose, deshalb forderte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das Schöffengericht schloss sich Tischmanns Argumentation an und verurteilte die 37-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. "Sie gehen hin, von Angesicht zu Angesicht, und nehmen alten Menschen – wenn es klappt – ihr Erspartes weg", sagte Richter Michael Rensch. "Sie greifen damit die Schwächsten einer Gesellschaft an, um an ihr Geld zu kommen, das ist verwerflich und abstoßend."

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