Plus Kontroverse

Braucht Walldorf eine Baumschutzsatzung?

Bislang gibt es keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, Fällungen zu verhindern

21.03.2021 UPDATE: 22.03.2021 06:00 Uhr 4 Minuten, 11 Sekunden
Große Bäume vor Fällungen zu schützen, ist das Ziel einer Baumschutzsatzung: Meist werden die Bäume als schützenswert eingestuft, wenn ihr Stamm 60 bis 100 Zentimeter über dem Wurzelansatz einen Umfang von 40 bis 80 Zentimetern hat. Foto: Jan A. Pfeifer

Von Timo Teufert

Walldorf. Bislang kann die Stadt Walldorf an Privatleute, die Bäume auf ihren Grundstücken fällen wollen, nur appellieren, große, stadtbildprägende Bäume zu erhalten. Eine rechtliche Grundlage für den Erhalt gibt es nicht. Um dies zu ändern, haben die Grünen im Gemeinderat die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung beantragt. In dieser wird festgelegt,

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