So sieht der Architektenentwurf für die künftige Gemeinschaftsschule am Wieslocher Schulzentrum aus. Rechts das Herzstück der Gemeinschaftsschule, im linken Seitentrakt sind die Fachräume für die Gemeinschaftsschule und die Realschule untergebracht. Grafik: Architektenbüro "mvm+starke"/Stadt Wiesloch
Wiesloch. (hds) Trotz der mehrheitlich beschlossenen Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Gemeinschaftsschule in der jüngsten Gemeinderatssitzung ist das Thema noch nicht vom Tisch. Die Antragsteller Freie Wähler, Fraktionsgemeinschaft WGF/AWL und die FDP sind nochmals beim Regierungspräsidium schriftlich vorstellig geworden, um die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses überprüfen zu lassen. "Aus unserer Sicht hätte der Punkt vertagt und nicht abgesetzt werden müssen", so Stefan Seewöster (WGF/AWL). Die Begründung: Die aus Sicht der Antragsteller noch nicht geklärten Fragen zur künftigen Nutzung der Mensa am Ottheinrich-Gymnasium und zur Nutzung der Sporthallen. "Da sind noch viele Punkte offen und auch bei der Informationsveranstaltung im November konnten diese nicht abschließend geklärt werden", so Seewöster.
Beschwerde gegen den eben beschlossenen Haushaltsplan für 2018 und die mittelfristige Finanzplanung hat unter anderem der ehemalige CDU-Gemeinderat Gerolf Sauer beim Regierungspräsidium eingelegt - und kurz darauf einen abschlägigen Bescheid erhalten. In dem Schreiben aus Karlsruhe heißt es unter anderem, durch die Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium würden regelmäßig die jährlichen Haushaltspläne der Kommunen, so auch der Stadt Wiesloch, in kommunalwirtschaftlicher Hinsicht geprüft und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Rechtmäßigkeit gerichtet. Investitionen allerdings, die vom Gemeinderat beschlossen würden, seien nicht Gegenstand der Prüfung, da diese "Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung primär der Kommune selbst obliegen". Sauer hat sich jetzt direkt an Regierungspräsidentin Nicolette Kressl gewandt und diese auf die hohe und ständig steigende Verschuldung Wieslochs hingewiesen. Die Situation werde durch den Bau der Gemeinschaftsschule weiter verschärft.
Oberbürgermeister Dirk Elkemann hatte kurz vor den Feiertagen gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderats, den Elternbeiräten und den Schulen schriftlich zu den Vorgängen Stellung bezogen. Die Mehrheit des Gemeinderats habe beschlossen, den Antrag inhaltlich nicht zu behandeln, da es sich bei der Ausschreibung der Arbeiten lediglich um die Umsetzung mehrerer in der Vergangenheit getroffener Beschlüsse handle und bereits im Juni 2016 der Baubeschluss gefasst sowie auch der Ausschreibung zugestimmt worden sei. "Von besonderer Bedeutung war diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass eine maßgeblich vom Gesamtelternbeirat betriebene Initiative ein Bürgerbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss zum Neubau der Gemeinschaftsschule am Schulzentrum angekündigt hatte", so Elkemann. Ziel sei es, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, bei dem die Bürgerschaft anstelle des Gemeinderats über den Neubau der Gemeinschaftsschule entscheiden würde. "Indem nun in der letzten Sitzung kein Beschluss in der Sache gefasst wurde, sollte einem Bürgerbegehren ein möglicher Angriffspunkt genommen werden", so der OB in dem Schreiben weiter.
Seither sähen sich Ratsmehrheit und OB dem Vorwurf ausgesetzt, den Bürgerwillen auszuhebeln und ein Votum der Bürgerschaft zu fürchten. "Dem ist mitnichten so", unterstreicht der OB. Vielmehr sei es vorrangig darum gegangen, "einen drohenden erheblichen Schaden von der Stadt abzuwenden". Elkemann umriss die verschiedenen Szenarien. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid würden seinen Worten nach mindestens ein Jahr bis zu einer endgültigen Entscheidung dauern. Selbst wenn ein Bürgerentscheid am Ende erfolglos bliebe, wäre zu befürchten, dass die neue Schule erst ein Schuljahr später bezogen werden könnte. Der OB rechnet dabei mit Kostensteigerungen von mindestens 800.000 Euro (durch höhere Baukosten und erforderliche Maßnahmen am alten Standort wie Container).
Wäre ein Bürgerentscheid erfolgreich und ein Neubau ausgeschlossen, wäre die Gemeinschaftsschule dem OB zufolge sogar "in Gänze gefährdet", da der Landes-Schulbaukommission zufolge "eine Erweiterung des Gebäudebestandes (Gerbersruhschule) für den Betrieb einer Gemeinschaftsschule nicht möglich ist".
Den Beteiligten gehe es jedoch "ausdrücklich nicht um die Verhinderung der Schule als solche", sondern lediglich um Klärung der Mensa- und Sporthallennutzung vor Ausschreibung der Bauleistungen. Diese beiden Fragestellungen seien in der Tat offen, räumt Elkemann ein. Für die Lösung dieser Themenfelder verblieben jedoch zwei Jahre während der Ausschreibungs- und Bauzeit. Außerdem seien konstruktive Lösungsansätze bereits unterbreitet und einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorgelegt worden.
Elkemann zufolge ist die Gemeinschaftsschule Ergebnis eines Schulentwicklungsprozesses, der bereits 2011 begonnen habe, dies unter Einbeziehung der Schulleitungen sowie der Eltern- und Schülervertreter. Bereits frühzeitig habe die gemeinsame Nutzung von Mensa und Sporthallen festgestanden. Der Gemeinderat habe diese Entwicklung seit 2013 in sechs grundlegenden Beschlüssen jeweils mit großer Mehrheit bestätigt, ohne dass sich in der Bevölkerung nennenswerter Widerstand geregt habe. "Wesentliche Entscheidungsgrundlagen" wie die Haushaltssituation der Stadt hätten sich seither "nicht verändert".
Fazit des OB: "Ein grundlegendes Hinterfragen des Neubaus im Schulzentrum hätte zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt des Verfahrens erfolgen können und - zur Vermeidung finanzieller sowie politischer Schäden - müssen."