Plus Diskriminierend oder gerechtfertigt?

Schwerbehinderter verlangt Entschädigung

Ikea akzeptierte ärztlich bescheinigte Maskenbefreiung nicht und verwies Kunden der Walldorfer Filiale.

03.09.2020 UPDATE: 08.09.2020 18:55 Uhr 5 Minuten, 7 Sekunden
In allen deutschen Ikea-Filialen gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung für ausnahmslos alle – auch für diejenigen mit einer ärztlich bescheinigten Befreiung dieser Pflicht. Deshalb wurde in der Walldorfer Filiale ein Schwerbehinderter zum Verlassen des Hauses aufgefordert. Foto: gaß

Von Sophia Stoye

Walldorf. Für viel Diskussionsstoff sorgte ein RNZ-Artikel unter den Leserinnen und Lesern sowie in den sozialen Medien. Bei einem Besuch der Walldorfer Ikea-Filiale wurde Norbert Beutlberger, weil er aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nase-Schutz trug, zum Verlassen des Hauses aufgefordert. Auch nachdem der Schwerbehinderte eine ärztlich bescheinigte Befreiung

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.