Sinsheim. (cbe/zg) Viele Eltern sehnen sich danach, dass ihre Kinder wider betreut werden. Doch auch nach der aktuellen Corona-Verordnung bleibt die Kinderbetreuung eine Notbetreuung. Die Zahl der momentan zur Verfügung stehenden Plätze ist auf die Hälfte der sonst verfügbaren Plätze begrenzt. Mehr Plätze sind nicht zulässig, teilt die Stadtverwaltung mit. Wann der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist nach wie vor unklar, teilte Daniela Barth, Abteilungsleiterin Bildung und Betreuung, auf Anfrage mit. Dies müsse das Kultusministerium entscheiden.
Betreut werden weiterhin alle Kinder, die bisher unter die erweiterte Notbetreuung fielen. Diese Kinder müssen nicht erneut angemeldet werden. Eltern von Kindern, die in den letzten Wochen nicht betreut wurden, können nun einen Antrag stellen. Nach den Vorgaben der Verordnung steht weiterhin vorrangig jenen Eltern ein Notbetreuungsplatz zu, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder beide präsenzpflichtig berufstätig sind, des Weiteren Alleinerziehenden sowie Kindern, die in ihrem Wohl gefährdet sind oder einen besonderen Förderbedarf haben.
Gibt es dann noch freie Plätze, können diese an weitere Interessenten vergeben werden. Die Zahl der belegbaren Plätze kann sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden. Die Stadt habe in enger Absprache mit den freien und konfessionellen Trägern ein einheitliches Vorgehen zur Vergabe für alle Einrichtungen abgestimmt, heißt es weiter.
Zugang zur Notbetreuung ist unter folgenden Bedingungen möglich: Wenn die Eltern in der kritische Infrastruktur oder mit Präsenzpflicht arbeiten, wenn bei den Kindern besonderer Förderbedarf besteht oder wenn aus einem sonstige Grund Betreuungsbedarf besteht. Dies kann bei Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung ohne besonderen Förderbedarf, bei besonderer familiärer Situation oder bei Eltern, die im Homeoffice mit online-Präsenzzeiten arbeiten, der Fall sein.
Ein Antrag ist hier erhältlich, Eltern sollen ihn direkt bei der Kita-Leitung abgeben. Eltern sollen schnellstmöglich Rückmeldung erhalten, teilt die Verwaltung mit. Es sei allerdings wahrscheinlich, dass nicht alle Anträge bewilligt werden können. Eine Buchung an einzelnen Tagen oder Wochen ist nicht möglich. Eine Notbetreuung wird nach dem für den Regelbetrieb zugrundeliegenden Betreuungsvertrag abgerechnet werden.