Sinsheim

Amtsgericht verhandelt über Selbstjustiz mit dem Schlagstock

Anwalt spricht vor dem Amtsgericht vom "Kampf der Kulturen" - Schwere Körperverletzung mit Waffe hatte für Aufsehen gesorgt

24.06.2021 UPDATE: 25.06.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden
Das Amtsgericht in Sinsheim. Foto: Barth

Sinsheim. (bju) Ausgeschlagene Zähne, eine Verfolgungsjagd im Bekleidungsgeschäft und der Einsatz eines Schlagstocks. Außerdem eine Art Selbstjustiz wegen eines ominösen Vergewaltigungsdelikts und Raserei. Die Geschehnisse im Mai vergangenen Jahres auf dem Karlsplatz, die das Amtsgericht nun beschäftigten, hatten es in sich.

Von einem "Riesenglück, dass nicht mehr passiert ist" sprach die Richterin. Ein 24-jähriger Familienvater aus Mauer wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt, außerdem muss er 1500 Euro an die Psychologische Beratungsstelle zahlen. Der Mann war geständig, auch weil die Tat "nicht zu seiner Person" passe, wie der Verteidiger sagte.

Bei der Auseinandersetzung hatten der 24-Jährige und sein Bruder dem damaligen Freund ihrer jüngeren Schwester Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung zugefügt. Auch als das Opfer am Boden lag, wurde es mit Tritten und Schlägen traktiert; bei einem Faustschlag verlor der Bruder des Angeklagten drei Zähne. Doch wäre die Körperverletzung nicht genug, verfolgte der Angeklagte mit einem Schlagstock den flüchtenden 28-Jährigen in ein Bekleidungsgeschäft. Ein Video mit den Jagdszenen wurde im Gericht gezeigt.

"Es tut mir leid", sagte der 24-Jährige zwar einige Male, dennoch musste der Verteidiger ihm mehrfach eine Brücke fürs Geständnis bauen. Der Einzelhandelskaufmann, der sich als "familiärer Mensch" bezeichnet, holte in einem "ersten Geständnis in abgespeckter Version" weit aus, um die Tat "voller Emotionen" zu begründen. Seine 20-jährige Schwester sei vom Kläger "sexuell belästigt" worden; ihr Vater habe Anzeige erstattet. Als der 24-Jährige seinen jüngeren Bruder und den Geschädigten im Streit am Karlsplatz sah, sei er dazu gestoßen. Schließlich sei der Satz "Ich hatte immerhin Spaß mit deiner Schwester" gefallen. Dies und das blutige Gesicht seines Bruders hätten bei ihm die Sicherungen durchbrennen lassen.

Hierbei verschwieg der Angeklagte, dass der Geschädigte zu dem Zeitpunkt noch mit der Schwester liiert war, die Eltern die Liaison nicht duldeten und dass bezüglich der "Vergewaltigung" bereits ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden war. Dass er eine Kleiderstange anstatt des mitgebrachten Schlagstocks benutzt habe, glaubte ihm niemand. Auch sei es nicht der Bruder gewesen, sondern der Angeklagte selbst, der ihn auf dem Karlsplatz zur Rede gestellt habe. "Ich wurde zuvor schon von Freunden der Familie des Angeklagten bedroht. Ich soll das Land verlassen, sonst würde ich sterben", erzählte er; ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro lehnte er ab.

Auch interessant
Bad Rappenau: Trickbetrüger auf Supermarkt-Parkplatz hatten es gezielt auf Senioren abgesehen
Amphetamin und Ecstasy: "Das ist etwas, das auch schief gehen kann"
Sinsheim: War Drogendeal nur ein Aussage-Deal mit der Polizei?

Der Angeklagte entschuldigte sich nach einem Gespräch mit seinem Anwalt bei der Richterin für das "falsche Manöver" und bestätigte die Anklage. Der nächste Zeuge unterstrich diese mit seiner Aussage. Für die Staatsanwältin handelte es sich um "wutentbranntes Schlagen" mit einer Waffe sowie "Tritte und Schläge" auf das am Boden liegende Opfer, die zur gefährlichen Körperverletzung zählen. Eine mutmaßliche Vergewaltigung, die nie stattgefunden habe und bereits von der Justiz verfolgt wurde, dürfe kein Grund für diese Art von Selbstjustiz sein. Die geforderten neun Monate Haft mit drei Jahren Bewährungszeit, sah auch der Anwalt als mildes Urteil an. "Glücklicherweise ist gerade beim Einsatz des Schlagstocks nicht mehr passiert", sagte der Verteidiger, der von einem "Kampf der Kulturen" sprach.

"Vielleicht sollten ihre Eltern und sie der Tochter beziehungsweise ihrer Schwester überlassen, mit wem sie zusammen sein möchte", gab die Richterin dem Verurteilten einen Rat.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.