Im Neubaugebiet Bettelmannsklinge entstehen gerade 57 neue Baugrundstücke. Haus- und Grundstücksbesitzer müssen jedoch künftig für die Grundsteuer tiefer in die Tasche greifen. Auch die Gewerbesteuer wird teurer. Foto: Christiane Barth
Reichartshausen. (cba) Bitter, aber nötig: Für die Grund- und die Gewerbesteuer müssen die Bürger sowie Gewerbetreibenden künftig tiefer in die Tasche greifen. Die neue Satzung gilt ab dem nächsten Jahr. Die Hebesätze auf die Realsteuern werden festgesetzt auf 400 vom Hundert (bisher 340 vom Hundert) für die Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, also für unbebaute Grundstücke, und auf 420 vom Hundert (bisher 380) für bebaute Grundstücke. Für die Gewerbesteuer gilt ab 1. Januar 2021 der Hebesatz von 370 vom Hundert (bisher 340). Die Gemeinde rechnet durch die Steuererhöhung mit Mehreinnahmen von rund 55.000 Euro jährlich.
Zu dem Entschluss, die Steuern anzuheben, sei der Gemeinderat bereits bei seiner Klausurtagung im November gekommen, teilt Bürgermeister Gunter Jungmann mit. Doch sei die Anhebung nicht allzu gravierend: "Wir sind im moderaten Bereich geblieben." Hausbesitzer müssten künftig mit Mehrkosten von etwa 30 Euro im Jahr rechnen, überschlägt der Bürgermeister grob. "Das ist noch zu verkraften." Die Gemeinde kratze auch mit ihren neuen Hebesätzen nicht am oberen Limit. "Wir bewegen uns damit im oberen Drittel im Vergleich mit den umliegenden Kommunen."
Die Steuereinnahmen sollen dazu beitragen, das Ergebnis des Haushaltes deutlich zu verbessern. Denn nach den vorliegenden Planzahlen für 2020 rechnet die Gemeinde mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 250.000 Euro. Der Bürgermeister erklärt: "Nachdem der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist und im Umstellungsjahr der Haushaltsrechnung auch die Ausgleichsmöglichkeiten ausscheiden müssen, bleibt lediglich die Bereitstellung des Haushaltsfehlbetrages." Mit einem positiven Gesamtergebnis rechne er jedoch frühestens im Jahr 2023, bis dahin sei wohl eine "allmähliche Verbesserung" abzusehen. Bereits im Jahr 2023 käme es, sofern sich diese Prognosen bestätigten, zu einer Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital. "Die zuständigen Gemeindeorgane sollten daher die künftige Haushaltsplanung darauf ausrichten, die Zunahme der Ertragskraft durch gezielte Konsolidierungsmaßnahmen zu unterstützen." Nur so könne der Werteverzehr gemindert werden, erläutert Jungmann.
Denn die Corona-Pandemie lässt die Steuereinnahmen, die in den vergangenen Jahren stets angestiegen sind, jetzt sinken. Die Planzahlen für 2020 sind auf Grundlage der bundesweiten Steuerschätzung im November 2019 aufgestellt worden, also noch vor der Pandemie. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat jedoch nun hochgerechnet, dass den Gemeinden im nächsten Jahr allein rund 178 Millionen Euro weniger an Einkommensteueranteilen zufließen werden. Um aber die von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderte Zunahme der Ertragskraft zu erreichen, müsse die Einnahme- und Ausgabensituation des Gemeindehaushaltes daher kritisch überprüft werden, bekräftigt der Verwaltungschef.