Im ehemaligen Dorfladen sollten laut Planung der Eigentümer acht Wohnungen entstehen. Die Gemeinde möchte jedoch einen Abriss und den Bau von Doppelhaushälften. Foto: Detlef Brötzmann
Von Detlef Brötzmann
Kürnbach. Der ehemalige Dorfladen auf dem Areal Sternenfelser Straße 19 ist seit Jahren geschlossen. Da sich keine geeignete Nachnutzung für das Gebäude fand, fasste der Gemeinderat im Juli 2018 einen Aufstellungsbeschluss mit der Zielsetzung, das Gebäude abzureißen und auf dem Privatgelände den Bau von Doppelhäusern zu ermöglichen. Dann jedoch sprang ein zunächst interessierter Investor ab. Überlegungen der Eigentümer, das Gebäude gewerblich zu vermieten, scheiterten ebenfalls.
Nun stellte Planer Thomas Grimm auf der aktuellen Ratssitzung eine ganz andere Variante vor. Diese sieht den Umbau des Gebäudes im Erdgeschoss zu insgesamt acht barrierefreien Mietwohnungen vor. Das Dachgeschoss ist nicht nutzbar. Jede Wohnung, erläuterte Grimm, hat einen direkten Zugang und wird jeweils über eine Wärmepumpe beheizt. Die Wohnungen sollen große Fenster erhalten, Sanitär- und Abstellräume hingegen sollen im fensterlosen Kernbereich des Gebäudes untergebracht werden. Zudem sind im Außenbereich 16 Stellplätze und ein Spielplatz vorgesehen.
Eine weitere Nutzung des großen Freigeländes planen die Eigentümer derzeit nicht. Jedoch können sie sich offenbar vorstellen, in einiger Zeit auf dem alten Parkplatz ein weiteres Gebäude zu bauen.
In den Reihen des Rates gab es allerdings Bedenken zum Umbauvorhaben. Auch wurde befürchtet, dass hier ein sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Im Grundbuch ist das Grundstück als Sanierungsgebiet eingetragen, wobei die Gemeinde als Sanierungsbehörde zu beteiligen ist. Sie kann das Vorkaufsrecht ausüben oder Grundschuldeintragungen widersprechen.
Im Januar war bei der Gemeinde ein Antrag vom Notariat zur Genehmigung einer Grundschuldbelastung von 780.000 Euro eingegangen. Bürgermeister Armin Ebhart erinnerte nun noch einmal an die Zielsetzung einer Neubebauung des Areals und machte deutlich, dass bei einer Zustimmung zur Grundschuldbelastung der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden müsste.
Als der Rathauschef fragte, wer für die Eintragung im Grundbuch ist, wurde keine einzige Hand gehoben. Die Gegenprobe erbrachte hingegen ein einstimmiges Votum, womit der Antrag der Eigentümer abgelehnt ist.
Im weiteren Verlauf der Sitzung vergab der Rat einstimmig einen Auftrag zur Entkernung des Sanitär- und Pausenhallenbereiches der Grundschule sowie für weitere Abbauarbeiten in Fluren und Klassenzimmern. Der Auftrag ging an die Firma EBRD aus Bretten zum Preis von rund 32.500 Euro.