Neckargemünd. (cm) Vier Monate nach der Eskalation des Streits zwischen dem Freie-Wähler-Stadtrat Steffen Wachert und dem Rechtsanwalt, Investor sowie Gründer der Initiative "Neckargemünd im Aufbruch", Thomas Ax, ist das juristische Nachspiel beendet. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Wachert wurden eingestellt und in den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen hat Ax alle Anträge zurückgezogen.
Bekanntlich hatte Thomas Ax den Stadtrat wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt, nachdem dieser im sozialen Netzwerk "Facebook" seinem Unmut über ihn freien Lauf gelassen hatte. In einem Beitrag hatte er Ax unter anderem vorgeworfen, Häuser bei Zwangsversteigerungen zu kaufen und dann keinen Cent in deren Erhaltung zu investieren. Außerdem hatte er Ax als "skrupellos und unmenschlich" betitelt. Der Anwalt wehrte sich gegen die "beleidigenden und verleumderischen Angriffe, die auf übelste Art und Weise geschäftsschädigend" seien.
Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren aber eingestellt. Aus Sicht der Behörde habe "kein hinreichender Tatverdacht" bestanden, teilte deren Sprecher Jonathan Waldschmidt der RNZ mit.
Wenige Tage nach dem Facebook-Post war es in Kleingemünd, wo Wachert und Ax leben, zu einem Zwischenfall gekommen: Hunde von Ax attackierten Wacherts Kater "Binx". Der Anwalt hatte daraufhin die Katze mitgenommen und später gesagt, diese sei ihm vom Arm gesprungen. Der Stadtrat vermutete hingegen, dass Ax den Vierbeiner "entsorgt" habe. Auf Antrag von Ax hatte das Heidelberger Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen: Nach dieser war es Wachert untersagt, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/ oder zu verbreiten, Ax habe die Katze entsorgt.
Dagegen ging Wachert vor. Wie sein Rechtsanwalt Andreas Grasser mitteilte, habe Ax den Antrag zurückgenommen, nachdem der Stadtrat fünf Zeugen für den Vorfall benannt hat. Somit darf Wachert dies weiter behaupten.
Doch das war es noch nicht: Ax hatte noch eine weitere einstweilige Verfügung erwirkt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 50.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten war es Wachert untersagt, wörtlich und/oder sinngemäß zu verbreiten, die Hunde von Ax hätten in der Vergangenheit Hühner gerissen, Menschen gebissen und würden regelmäßig "ausbüxen". Dies hatte der Stadtrat im sozialen Netzwerk "Facebook" kundgetan. Auch dagegen ging Wachert vor. Und auch hier wurden laut Grasser die Anträge zurückgenommen, nachdem insgesamt neun Zeugen benannt worden waren.
Ax wehrte sich zudem gegen Äußerungen, die Wachert im Juli im Gemeinderat über ihn tätigte – so zum Beispiel die Aussage, wonach Wachert "erschreckende neue, aber auch schon länger zurückliegende Vorkommnisse im Zusammenhang mit Firmen, in die Herr Dr. Ax involviert ist" erfahren habe. Ax klagte am Heidelberger Landgericht auf Unterlassung. Die Verhandlung sollte am 13. November stattfinden. Nun teilte Gerichtssprecher Friedrich Schütter aber mit, dass der Termin "wegen einer Rücknahme der Klage aufgehoben" wurde.
Die RNZ fragte bei Thomas Ax nach dem Stand der Verfahren. Er antwortete aber nicht. Wachert reklamiert derweil eine "Erfolgsquote" von 100 Prozent für sich. Dafür habe er aber schon 3200 Euro ausgegeben.