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Wilhelmsfeld

Prüfung auf Artenschutz stand Bürgerbegehren im Weg

Die GIW-Fraktion zog einen entsprechenden Antrag zurück. Verfahrensfehler sollen beim Bebauungsplan "Schriesheimer Hof" vermieden werden.

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26.02.2021, 20:00 Uhr

Die Aktions-Initiatoren Joachim Finkbeiner-Rinn (l.) und Jochen Schwarz (r.) übergaben Bürgermeister Christoph Oeldorf Unterschriften von rund 14 Prozent der Wahlberechtigten. Fotos: Alex

Wilhelmsfeld. (ths) Falls Termine miteinander nicht miteinander vereinbar erscheinen, gilt es sofort zu reagieren. Dies erlebte der Besucher der jüngsten Gemeinderatssitzung gleich mehrmals. So ging es darum, dass die Fraktion der Grünen Initiative Wilhelmsfeld (GIW) am 9. Januar bei der Verwaltung einen Antrag auf artenschutzrechtliche Prüfungen im Zusammenhang mit den Aufstellungsbeschlüssen "Am Buchenhain" und "Schriesheimer Hof" einreichte. Der landete zwei Tage später auf dem Schreibtisch von Bürgermeister Christoph Oeldorf. Und spätestens bei diesem jüngsten Treff habe die Beratung darüber anzustehen, hieß es schon in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

Das Problem dabei: Am 10. Februar standen die Vertreter der Interessengemeinschaft (IG) "Schriesheimer Hof" beim Rathauschef auf der Matte. Sie übergaben ihm die nötigen Stimmen für ein Bürgerbegehren, das auf eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom November für den Bebauungsplan "Schriesheimer Hof" zielt. Damit kam es zu einer Kollision mit dem Antrag der GIW, da zunächst einmal das Gremium in der März-Sitzung darüber entscheiden müsse, ob sich aus dem Bürgerbegehren ein -entscheid entwickeln kann.

Denn dann muss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in öffentlicher Sitzung festgestellt werden und die Vertrauenspersonen erhalten bekanntlich ein Recht auf Anhörung. Auf eines verzichtete die IG allerdings schon beim Besuch im Rathaus. Sie klammerte die viermonatige Frist aus, innerhalb derer der Bürgerentscheid durchgeführt werden müsste, und regte stattdessen eine Stimmabgabe parallel zur Bundestagswahl am 26. September an.

"Wir wollen der Gemeinde die Kosten und Zeit für die Organisation einer dritten Wahl 2021 ersparen", meinte damals Jochen Schwarz als ehemaliger Gemeinderat der GIW und derzeitiger Kreisrat der Grünen. "Das wird zwar nach der längeren Pause schwerer für uns, weil wir im Quorum statt der sieben dann 20 Prozent der Stimmen der rund 2600 stimmberechtigten Bürger benötigen", erklärte der einstige GIW-Gemeinderat Joachim Finkbeiner-Rinn als weiterer Initiator.

"Wenn wir jetzt darüber abstimmen würden, wäre dies ein Vorgriff auf den Bürgerentscheid", appellierte Bürgermeister Oeldorf nun an den Gemeinderat, "jetzt keine Entscheidung zu treffen". Dieser Appell bewirkte eine kurzfristige Unterbrechung der Sitzung. Ergebnis: Barbara Türk zog im Namen der GIW-Fraktion das Ansinnen generell zurück. Damit begehe man auch keine Verfahrensfehler und sei im Prinzip aus dem Schneider, so die Gemeinderätin.

Ähnlich sah dies auch später Oeldorf in der Bürgerfragestunde. Dort wollte nämlich der neben Finkbeiner-Rinn anwesende Schwarz wissen, wie es mit der Planung der vorgezogenen und beschlossenen Bürgerbeteiligung aussehe. "Wir wollen den Dialog mit der Bürgerschaft, riskieren im Verfahrensablauf aber keinen Fehler", betonte der Bürgermeister hierzu.

Etwas anders entwickelte sich die Beschlusslage zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der im November ebenfalls beschlossenen Veränderungssperre für das Gebiet "Am Buchenhain". Seit Anfang September lag hier schon ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Garage vor, zu dessen Genehmigung die übergeordnete Baurechtsbehörde noch einen Lageplan benötigte. Jener kam schließlich am 20. Januar – also später als der Termin der verfügten Veränderungssperre.

"Ein weiteres Verzögern würde für die Bauherren eine unzumutbare Härte darstellen", warb der Bürgermeister nach Darlegen aller Argumente dennoch für eine Ausnahme. Jene zielten insbesondere auf den dort sich befindenden gültigen Bebauungsplan "Laiersberg 1" sowie die zum Wald hin korrekt einzuhaltenden Abstände des Grundstückes. All dies überzeugte schließlich das Gremium und es gab deshalb einstimmig grünes Licht für diesen Einzelfall.

Update: Freitag, 26. Februar 2021, 20 Uhr


386 Wilhelmsfelder Unterschriften gegen die Bebauung

Das Bürgerbegehren "Schriesheimer Hof" übergab die Listen an den Bürgermeister.

Von Thomas Seiler

Wilhelmsfeld. Die erste Hürde hat die erst Ende des vergangenen Jahres gegründete Bürgerinitiative (BI) "Schriesheimer Hof" genommen. Innerhalb von vier Wochen sammelte die Initiative 386 Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das in einen Bürgerentscheid und damit in die Aufhebung des gefassten Gemeinderatsbeschlusses münden soll. Mehrheitlich hatte nämlich der Gemeinderat in seiner Novembersitzung seine Zustimmung zu einem Bebauungsplanverfahren "Schriesheimer Hof" gegeben – und zu der damit verbundenen Veränderungssperre für dieses Gebiet am nordwestlichen Ortseingang. Statt wie bisher die dortige Fläche von über sechs Hektar als Sondernutzungsgebiet baulich ausschließlich zu Kur- und Heilzwecken zu nutzen, denkt die Mehrheit des Gremiums an die Möglichkeit, dort Gewerbe anzusiedeln.

Etwas enttäuscht zeigten sich die Initiatoren der gesamten Aktion, Joachim Finkbeiner-Rinn und Jochen Schwarz, bei der Übergabe der Unterschriften und des dazu notwendigen Protokolls von der Reaktion des Bürgermeisters Christoph Oeldorf. Obwohl beide den Termin mit der Rathausspitze abgestimmt hatten und die Gelegenheit nutzen wollten, mit ihm ein ausführlicheres Gespräch zu führen, beschränkte sich der Rathauschef auf das Notwendigste. Dabei haben nach dem Start des Bürgerbegehrens bislang bereits 14 statt der nötigen sieben Prozent der rund 2600 im Wahlverzeichnis eingetragenen Bürger per Unterschrift ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht.

Er lasse nun den Sachverhalt prüfen, auch ob alle Unterschriften von Wahlberechtigten des Luftkurorts stammen, sagte der Bürgermeister nur. Darüber hinaus verwies er auf die derzeit geltenden Corona-Bestimmungen. "Frühestens in der März-Sitzung des Gemeinderats" hielt er deshalb eine Entscheidung darüber für möglich, ob es zu einem Bürgerentscheid kommen werde. Falls ein solcher Entscheid anstehe, werde er ihn im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 26. September anstreben. "Aber auch hierzu muss der Gemeinderat sein Plazet geben", betonte Oehldorf.

"Bis zum Fristende am 26. Februar" wolle die Initiative noch weitere Unterschriften sammeln, auch wenn "wir schon jetzt weit über dem Quorum liegen", erklärte Finkbeiner-Rinn später. Wie sein Mitstreiter Schwarz, der auch als Kreisrat amtiert, saß er einst für die Grüne Initiative Wilhelmsfeld (GIW) im Gemeinderat.

Mit dem Übergabeprotokoll stimmten die beiden als Vertrauenspersonen zu, nicht auf die viermonatige Frist zu bestehen, innerhalb derer der Bürgerentscheid durchgeführt werden muss. Dies gelte aber nur für den Fall, dass der Gemeinderat "frühestens im März die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in öffentlicher Sitzung feststellt, bei der die Vertrauenspersonen nach der Gemeindeordnung ein Recht auf Anhörung besitzen". Der Bürgerentscheid könne dann mit der Bundestagswahl stattfinden, "um der Gemeinde die Kosten und die Zeit für die Organisation einer dritten Wahl in diesem Jahr zu ersparen", erklärte Schwarz.

Bei der Durchführung des Bürgerentscheids gilt es für die Initiative, mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Wähler hinter sich zu vereinigen. "Die Anzahl der bisher eingegangenen Unterstützungsunterschriften zum Bürgerbegehren macht uns zuversichtlich, auch das viel höhere Hindernis bei einem Bürgerentscheid zu nehmen", meinte hierzu Finkbeiner-Rinn. Dabei könne die zur Abstimmung gestellte Frage nur lauten, ob man dafür sei, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 24. November 2020 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Schriesheimer Hof" aufgehoben werde.

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