Bisher animierten in der Wiesenbacher Ortsdurchfahrt Plakate Autofahrer dazu, auf freiwilliger Basis Tempo 30 zu fahren. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird nun Pflicht. Foto: Alex
Wiesenbach. (nah) Über 8200 Kraftfahrzeuge sind innerhalb von 24 Stunden auf der Ortsdurchfahrt – sprich: auf der Landesstraße L532 – zu zählen, was einen entsprechenden Lärmpegel erzeugt. Mit dem Lärmaktionsplan, den der Gemeinderat im Juli vergangenen Jahres aufstellte, will man Lärmminderung und Lärmvermeidung erreichen. Ein Mittel dazu: Tempo 30. Das soll nun wirklich kommen und nicht nur wie bisher auf der freiwilligen Basis, an die aufgehängte Plakate appellieren.
Nach der zweiten Offenlage des Lärmaktionsplans und erfolgten Korrekturen hatte der Gemeinderat noch einmal Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen zu treffen. Auch die erneut vorgebrachten Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange galt es zu bewerten und gegebenenfalls einzuarbeiten.
Die zweite Offenlage von Mitte August bis Mitte September hatte man wegen des Pandemiebeginns im März, währenddessen die erste Offenlage erfolgte, beschlossen. Jegliche Formfehler sollten ausgeschlossen werden, sagte Bürgermeister Eric Grabenbauer. Mit der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde auf der Ortsdurchfahrt habe man den Schutz der Einwohner im Blick. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf Anregung der Straßenverkehrsbehörde auf der Durchfahrt bis zum Aldi-Kreisel – auch von Neckargemünd her – und ist auch in der Poststraße einzuhalten.
25 Träger öffentlicher Belange waren gehört worden, wie Bau- und Hauptamtsleiter Markus Kustocz ausführte. Die Befürchtungen der Verkehrsbetriebe Rhein Neckar (VRN), die Fahrten der Busse könnten sich verlängern, teilt man nicht. Durch parkende Fahrzeuge auf der Ortsdurchfahrt wird die Geschwindigkeit bereits jetzt schon merklich gedrosselt. Die Auswirkungen bezeichnete Kustocz als minimal, sie seien zu vernachlässigen.
Grünen-Gemeinderat Markus Bühler freute sich, dass man nun soweit gekommen sei. Die Anregung der Straßenverkehrsbehörde mache deutlich, dass sich die Denke verändert habe. Auch die Fraktionsvertreter der FW, CDU und SPD begrüßten das Erreichte. Die von Jürgen Berger (SPD) angeregte Zonenbeschilderung ist jedoch nicht möglich, da es sich um eine Landesstraße handelt, wie der Bürgermeister feststellte. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird jedenfalls die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes mittels Blitzer überwachen.
Der Gemeinderat beschloss den Lärmaktionsplan samt der Stellungnahmen der Verwaltung.