Haftung für Geräteschäden nach Stromausfall nur bei eigener Fahrlässigkeit
Ob dafür der Stromversorger haften muss, hänge von der Ursache des Ausfalls ab. Dazu müsse jeweils der "Einzelfall betrachtet" werden.
Sandhausen. (luw) Der Stromausfall selbst dauerte nur einige Minuten, doch die Folgen sind teilweise wohl langwierig: Nach der Netzstörung in Nußloch und Sandhausen am Freitagabend haben nun einige Anwohner von defekten Haushaltsgeräten berichtet. Ob dafür der Stromversorger Netze-BW haften muss, hängt laut dessen Pressestelle von der Ursache des Ausfalls ab. Dazu müsse jeweils der "Einzelfall
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