Sandhausen

Sind zwei weitere Sportplätze "angemessen"?

Die Trainingskapazitäten der Sandhäuser Fußballprofis liegt unter dem Liga-Schnitt. Die DFL bleibt auf Nachfrage vage.

11.11.2021 UPDATE: 12.11.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Hardtwald-Stadion. Foto: dpa

Sandhausen. (luw) Die Bürgerinitiative "Pro Waldschutz" (BI) lässt nicht locker, die Deutsche Fußball Liga (DFL) redet sich um Kopf und Kragen – und die örtliche Kommunalpolitik sowie Fußball-Zweitligist SV Sandhausen (SVS) hoffen wohl einfach nur noch auf eine baldige Entscheidung, mit der möglichst alle Beteiligten leben können: So lässt sich der aktuelle Stand des seit fast drei Jahren brodelnden Streits um die Erweiterung des SVS beschreiben. Jedenfalls zeigte sich die DFL auf Nachfrage der RNZ zu diesem Thema äußerst schmallippig.

Diese plötzliche Vorschrift von zwei Sportplätzen für die SVS-Lizenzmannschaft habe "keine rechtliche Grundlage", kritisierte die BI am Wochenende in einer Mitteilung (siehe RNZ vom Montag). Und deren stellvertretender Sprecher Rolf Schneider legte nun nach: "Weiterhin spricht wirklich viel dafür, dass sich die DFL selbst nicht ganz so klar darüber ist, welche Auslegung sie wollen." Zudem müsse nach Auffassung der BI kein zweiter Sportplatz exklusiv für den SVS gebaut werden. Eine Möglichkeit sei demnach, dass ein Amateurverein der näheren Umgebung den Profis des Zweitligisten jenes zweite Fußballfeld im Rahmen einer Kooperation zur Mitnutzung zur Verfügung stellen würde.

Diese Fragen gab die RNZ an die DFL weiter: Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt die Forderung von mindestens zwei Trainingsplätzen für die Lizenzmannschaft? Ein Sprecher der DFL verwies hierzu lediglich auf die in den Statuten festgehaltenen "angemessenen Trainingseinrichtungen", die ein Zweitligist vorzuweisen habe. Nach RNZ-Informationen verfügen die Lizenzmannschaften der 36 Erst- und Zweitligisten durchschnittlich je über drei Trainingsplätze. Aus diesem Durchschnitt als Maßstab für "angemessene Trainingseinrichtungen" ließe sich schließen, dass die bisher nur mit einem Trainingsplatz ausgestatteten SVS-Profis mindestens einen weiteren bräuchten.

Auf die Frage nach einer möglichen Kooperation mit einem Amateurverein erklärte der Sprecher, dass die Statuten "ganzjährig zur Verfügung" stehende Trainingseinrichtungen verlangen. Offenbar wäre dies nicht erfüllt, wenn ein weiterer Verein – wenn auch zu anderen Tageszeiten – auf dem Platz trainieren würde.

Wie berichtet hatte Bürgermeister Hakan Günes am Wochenende ein an SVS-Präsident Jürgen Machmeier gerichtetes Schreiben der DFL veröffentlicht: Der SVS benötige insgesamt mindestens fünf Trainingsplätze – drei für das Nachwuchsleistungszentrum und zwei für die Lizenzmannschaft. So müssten zwei weitere Plätze gebaut werden und nicht nur einer, lautet die Zusammenfassung. Damit antwortete die DFL auf ein Schreiben von Machmeier, der zugleich eines von sechs Mitgliedern im DFL-Aufsichtsrat ist. Die Anfrage hatte der SVS-Präsident gestellt, nachdem Günes angekündigt hatte, das Thema nicht weiter zu verfolgen, "solange der SVS kein Schreiben der DFL vorlegt, in welchem eindeutig und unmissverständlich hervorgeht, dass der SVS insgesamt fünf Trainingsplätze braucht".

Auch interessant
Sandhausen: SVS-Fußballer brauchen zwei weitere Plätze
SV Sandhausen: Zweitliga-Partie gegen St. Pauli soll am 24. November nachgeholt werden
SVS-Erweiterung: Der Bürgerinitiative zufolge wurden Varianten "abgebügelt"
SV Sandhausen: Ein Trio kehrt zurück (Update)
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.