Plus Sandhausen

Gemeinde nutzt Fristverlängerung bis 2022 für neue Steuerregel

"Monster" kommt später - "Zu viele offene Fragen" zu neuer Rechtslage

08.12.2020 UPDATE: 04.01.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden

Das Sandhausener Rathaus. Foto: Fink

Sandhausen. (luw) Bei der Frage der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen bleibt auch in der Hopfengemeinde vorerst alles beim Alten: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, einen neuen Paragrafen im Umsatzsteuergesetz erst ab Januar 2023 anzuwenden. Dies hatte auch die Gemeindeverwaltung angesichts "zu vieler offener Fragen zur neuen Rechtslage"

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