Das Sandhausener Rathaus. Foto: Fink
Sandhausen. (luw) Bei der Frage der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen bleibt auch in der Hopfengemeinde vorerst alles beim Alten: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, einen neuen Paragrafen im Umsatzsteuergesetz erst ab Januar 2023 anzuwenden. Dies hatte auch die Gemeindeverwaltung angesichts "zu vieler offener Fragen zur neuen Rechtslage" empfohlen.
Eigentlich hätte diese neue Rechtslage zur "Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts" ab Januar 2021 angewandt werden sollen: Dann sollte die seit 2017 geltende Übergangsfrist enden. "Aber wegen der Pandemie wurde die Frist bis 2022 verlängert", erklärte Kämmerer Timo Wangler dem Gremium. Dies begrüßte die Verwaltung, da sie derzeit noch "teilweise widersprüchliche" Angaben in der neuen Rechtslage erkenne. Laut Sitzungsvorlage machten auch "die meisten Kommunen in unserem Umfeld" von der Fristverlängerung Gebrauch.
Mit Blick auf die teilweise im Juristendeutsch formulierte Vorlage kritisierte Hakan Günes (CDU), dass "nicht einfach zu verstehen ist, worum es geht". Aus der Verlängerung der Frist "durch den Gesetzgeber" schloss er, dass "nicht allen klar zu sein scheint, wie die Umsetzung des Paragrafen tatsächlich erfolgt". Da sich "noch keiner da rangetraut" habe, warb auch Günes für eine weitere Verschiebung.
"Was trocken klingt, hat manchmal doch ein bisschen Brisanz", sagte Thomas Schulze (SPD). Mangels "klarer Richtlinien" zur Umsetzung des Paragrafen erwarte seine Fraktion eine Liste der im Zuge der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtigen Betriebe. Dabei äußerte Schulze die "Befürchtung", dass davon auch Kindertagesstätten betroffen sein könnten. Diese Möglichkeit sprach auch Ernst Klinger (FDP) an, der die neue Rechtslage allgemein wegen "immer mehr eingreifender Verwaltungsmechanismen" als "Monster" bezeichnete.
Auf Nachfrage der RNZ konnte Kämmerer Wangler aber beruhigen: "Im alten und im neuen Umsatzsteuergesetz gibt es einen Paragraf, der eine Ausnahme für Betreuungseinrichtungen macht." Gegenüber einer etwa vier Jahre zurückliegenden Beratung im Gemeinderat zum selben Thema sei man "inzwischen schlauer", so Wangler. Demnach sei nicht zu erwarten, dass etwa Kita-Gebühren umsatzsteuerpflichtig würden.