Gemeinde nutzt Fristverlängerung bis 2022 für neue Steuerregel
"Monster" kommt später - "Zu viele offene Fragen" zu neuer Rechtslage
Sandhausen. (luw) Bei der Frage der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen bleibt auch in der Hopfengemeinde vorerst alles beim Alten: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, einen neuen Paragrafen im Umsatzsteuergesetz erst ab Januar 2023 anzuwenden. Dies hatte auch die Gemeindeverwaltung angesichts "zu vieler offener Fragen zur neuen Rechtslage"
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