Region rund um Heidelberg

So planen die Kommunen die neuen Corona-Regeln (Update)

Die meisten Kommunen planen noch keine örtlichen Regelungen für Maskenpflicht im Freien. Im hessischen Neckarsteinach waren andere Regeln angedacht - bis Sonntag.

16.10.2020 UPDATE: 17.10.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Neckarsteinach. (cm) Nun also doch: Am Freitag hatte es noch so ausgesehen, dass die Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule im hessischen Neckarsteinach auch am heutigen Montag weiter keine Maske während des Unterrichts tragen müssen – anders als Schüler im benachbarten Baden-Württemberg. Dort gilt ab sofort eine Maskenpflicht für Schüler ab der fünften Klasse auch während des Unterrichts.

Weil aber die Infektionszahlen im hessischen Kreis Bergstraße stark ansteigen, führt auch dieser nun eine vergleichbare Regelung ein. Wie das Landratsamt in Heppenheim am Sonntag mitteilte, haben sich im Kreis Bergstraße in den vergangenen sieben Tagen 69,13 von 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert.

Damit sei man nicht mehr weit vom Grenzwert 75 entfernt, ab dem die fünfte und höchste Stufe des hessischen "Eskalationskonzepts zur Eindämmung des Coronavirus" erreicht werde. Deshalb wurde die Maskenpflicht auf die Sekundarstufe I, also ab Klasse fünf, ausgeweitet.

Update: Sonntag, 18. Oktober 2020, 20.30 Uhr


Region Heidelberg. (cm) Seit Freitag gilt in der Heidelberger Innenstadt eine Maskenpflicht im Freien. Im Rhein-Neckar-Kreis ist der kritische Wert von 35 Neuinfektionen in einer Woche pro 100.000 Einwohner zwar noch nicht überschritten. Dennoch gibt es auch im Heidelberger Umland erste Überlegungen zu einer Maskenpflicht im Freien.

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So zum Beispiel in Dossenheim. Ab einer Überschreitung des kritischen Werts im Landkreis werde die "ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum" eingeführt, so Bürgermeister David Faulhaber: "Wo diese speziell für Dossenheim gelten wird, ist momentan noch Gegenstand interner Prüfungen." Vorstellbar seien die Wochenmärkte am Rathausplatz und am Bahnhofsplatz.

In der Großen Kreisstadt Leimen sei eine Maskenpflicht im Freien "im Moment" noch kein Thema, betont Stadtsprecher Michael Ullrich auf RNZ-Anfrage: "Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam und sind froh, dass wir keine Hauptstraße wie in Heidelberg haben." Die Geschäfte würden sich im Zentrum verteilen. In Neckargemünd rechnet Stadtsprecherin Petra Polte derzeit nicht mit einer weitergehenden Maskenpflicht im Freien, da es "keine so stark frequentierten Bereiche, Plätze und Straßenzüge" gebe.

Nußlochs Bürgermeister Joachim Förster berichtet, dass zum Beispiel die Besucher des Wochenmarktes sehr vernünftig seien, Masken tragen und Abstand halten würden. "Sonst kommt es auf unserem Lindenplatz nicht zu so vielen Ansammlungen von Menschen, als dass wir hierfür eine Maskenpflicht aussprechen müssten", so Förster. Sandhausens Bürgermeister Georg Kletti will über eine Maskenpflicht im Freien nachdenken, wenn die Corona-Fälle weiter steigen. Und Eppelheims Rathauschefin Patricia Rebmann fände ein einheitliches Vorgehen im Rhein-Neckar-Kreis "sehr sinnvoll", wie sie betont. "Sollten die Zahlen weiter stark ansteigen, wird überall mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden müssen", so Rebmann.

In Hessen ist vieles anders

Wenn am Montag die Schüler ihr Klassenzimmer betreten, dürfen sie ihre Maske nicht mehr abnehmen. Dies gilt zumindest für Fünftklässler und ältere Schüler in Baden-Württemberg. Hinter der Landesgrenze sieht es anders aus: Die Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule im hessischen Neckarsteinach können ihre Maske am Montag im Klassenzimmer ablegen – so zumindest war der Stand am Freitagabend. Zu dieser kuriosen Situation kommt es, da es – anders als in Baden-Württemberg – in Hessen hierzu keine landesweite Regelung gibt. Stattdessen ist für diesen Samstag eine "Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus" des Landkreises Bergstraße angekündigt, in dem Neckarsteinach liegt und der die kritische Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen mit 47,69 deutlich überschritten hat. Ab dieser Marke werden weitere Maßnahmen notwendig.

Die Maskenpflicht beim Betreten von Gastronomiebetrieben ist vergleichbar mit der Regelung in Baden-Württemberg, ebenso die Begrenzung von Veranstaltungen auf maximal 250 Besucher. Anders bei den Schulen: Hier gilt erst ab der Sekundarstufe II, also zum Beispiel an Oberstufen der Gymnasien, eine Maskenpflicht im Unterricht. Da es an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Neckarsteinach als Grund-, Haupt- und Realschule keine Sekundarstufe II gibt, muss kein Schüler im Unterricht eine Maske tragen. Für jüngere Schüler gilt die Pflicht lediglich bei klassenübergreifendem Unterricht.

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