Klagte gegen die Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne: Reisebüro-Besitzerin Edith Mayer. Foto: Alex
Von Christoph Moll
Neckargemünd. "Die Leute wollen reisen", sagt Edith Mayer, "doch die Quarantäne-Vorschrift hält sie zurück." Denn wenn Reisende aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg zurückkehren, müssen sie sich in Quarantäne begeben. Erst nach dem fünften Tag dürfen sie diese verlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. "Das ist ein einziger Blödsinn", findet Mayer, die das 1984 von ihren Eltern gegründete Reisebüro in der Neckargemünder Altstadt zusammen mit ihrem Bruder Michael führt. Sie hat gegen diese Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof Mannheim geklagt – allerdings ohne Erfolg.
Anlass für die Klage war eine Reise im Februar auf die Kanaren, die einen beruflichen Hintergrund hatte, wie Mayer betont. "Wenn mich Kunden fragen, wie Reisen in Corona-Zeiten funktioniert, sollte ich aus eigener Erfahrung berichten können", erklärt die Reiseexpertin. Wie funktioniert der Check-in am Flughafen, wie sind die Hygienebestimmungen in anderen Ländern? Diese und mehr Fragen werden ihr immer wieder gestellt. Als Mayer die Reise plante, lag die Inzidenz auf den Kanaren bei etwa 30 – und somit niedriger als in Deutschland.
"Ich hatte eigentlich nicht unbedingt geklagt, um für mich selbst die Quarantäne zu vermeiden", so die Dilsbergerin. "Vielmehr habe ich im Falle einer erfolgreichen Klage für Vorteile der gesamten Reisebüros in Baden-Württemberg gehofft." Orientiert habe sie sich an einem Urteil in Nordrhein-Westfalen. Dort habe eine einzelne Person erfolgreich geklagt und alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssten seither in dem Bundesland nach einem negativen Corona-Schnelltest nicht mehr in Quarantäne. "Leider gilt diese Regelung bis zum heutigen Tag nur in Nordrhein-Westfalen obwohl wir alle im selben Staat leben und gegen die selbe Pandemie kämpfen", so Mayer weiter.
Vor Gericht argumentierte sie, dass eine anschließende Quarantäne für sie nicht zumutbar sei, da sie ihren Beruf nicht von zu Hause ausüben könne und es ein pflegebedürftiges Familienmitglied gebe. Es half nichts. "Es hieß, dass die Reise nicht zwingend jetzt stattfinden müsse", berichtet Mayer aus dem Urteil. Also blieb sie fünf Tage in Quarantäne bis zu einem negativen Testergebnis.
"Ich habe kein Problem mit Bestimmungen, wenn sie logisch sind und zur Eindämmung der Pandemie Sinn machen", betont Edith Mayer. Im Ausland gebe es neben den obligatorischen Vorschriften wie Abstand, Mund-Nasen-Schutz und Handdesinfektion teils noch weitergehende Corona-Sicherheitsmaßnahmen als in Deutschland. In Spanien hat Mayer zum Beispiel selbst gesehen, wie die Kleidung in Modegeschäften desinfiziert wurde, nachdem Kunden sie anprobiert haben.
"Die Quarantäne bei Reiserückkehr ist derzeit das größte Hindernis beim Reisen", sagt die Reisebüro-Inhaberin. "Wir haben eine Liste mit Leute, die in den Startlöchern stehen, aber anschließend nicht in Quarantäne wollen."
Bestätigt habe sich dies, als Mallorca unlängst von der Liste mit den Risikogebieten gestrichen wurde. "Es gab Nachfragen ohne Ende", berichtet Mayer. Die Urlauber müssen zwar zum Reiseantritt weiter einen negativen PCR-Test vorweisen, aber nach der Rückreise nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne. "Mangels Übernachtungsmöglichkeiten kann man nicht in die Pfalz reisen, aber nach Mexiko, wenn man bereit ist, danach in Quarantäne zu gehen", verdeutlicht Mayer. "Das versteht man nicht."
Die Expertin berichtet, dass die Branche seit einem Jahr mit Umsatzeinbrüchen von 95 Prozent kämpfe – und gegenüber anderen Branchen Nachteile bei finanziellen Hilfen habe. "Wir mussten nämlich nicht schließen", berichtet sie. Zwar gebe es einen Anspruch auf Überbrückungshilfe, doch diese orientiere sich am Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Da es 2020 aber kaum Umsatz gegeben habe, sehe es für dieses Jahr schlecht aus.
Nur ein kleiner Teil des Mayer-Geschäfts sind Busreisen, die mit dem zur Familie gehörenden Busbetrieb durchgeführt werden. "Wir hoffen, dass das Busreiseverbot bald aufgehoben wird, da es im vergangenen Jahr keine Infektionen bei Busreisen gab", so Mayer. "Das macht aber nur Sinn, wenn auch Hotels und Gastronomie wieder geöffnet sind – wir können ja keine Vesperpakete anbieten."