Auch vor dem Sandhäuser Rathaus gilt zwischen 23 und 6 Uhr ein Alkoholverbot. Foto: Fink
Von Christoph Moll, Benjamin Miltner und Lukas Werthenbach
Region Heidelberg. Maskenpflicht im Freien, Sperrstunden, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen: Mit der Allgemeinverfügung infolge steigender Corona-Zahlen gehen die Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis wie berichtet unterschiedlich um. Die RNZ hat bei einigen Rathäusern nachgefragt, wie die Einhaltung der neuen Regeln kontrolliert werden soll:
> In Sandhausen gilt ein Konsumverbot für Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr auf Lège-Cap-Ferret-Platz, Rathaus-Vorplatz, Festplatz und Parkplatz des Walter-Reinhard-Stadions. Ordnungsamtsleiter Peter Schmitt erklärt: "Wir werden am Anfang mit dem Gemeindevollzugsdienst, dem eingesetzten Sicherheitsdienst und der Polizei erst mal Aufklärungsarbeit leisten." Der private Sicherheitsdienst werde seit rund zwei Jahren eingesetzt, ursprünglich zur Eindämmung eines Vandalismus-Problems. Wenn sich jemand wiederholt über die Anweisungen hinwegsetze, könne ein Platzverweis ausgesprochen werden, so Schmitt. Als letztes Mittel käme ein Bußgeld in Betracht. In nächster Zeit sollen zudem Schilder an den betreffenden Orten aufgestellt werden, so auch zur Maskenpflicht am Wochenmarkt.
> In Neckargemünd will die Stadt die Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr und das Außenabgabeverbot von Alkohol sowie das Verbot von Alkoholkonsum im Menzerpark und auf der Burgruine Reichenstein von 19 bis 6 Uhr kontrollieren. Dies bestätigte Bürgermeister Frank Volk auf RNZ-Anfrage und meinte: "Ohne Überwachung bringen die Regeln nichts." Der städtische Vollzugsdienst werde aber nicht jeden Abend auf Streife sein. Auch werde es keine "verdeckten Ermittlungen" geben, so Volk, der betonte: "Wir möchten nicht sofort sanktionieren, sondern Hinweise geben." So werde man aber auch in Gaststätten nach 23 Uhr vorbeischauen, wenn dort noch Licht brennt. Wenn man dann aber keine Gäste, sondern das Personal beim Aufräumen antreffe, sei alles in Ordnung. Es habe auch in den vergangenen Wochen Kontrollen der Corona-Regeln in der Gastronomie gegeben, die ohne Beanstandungen gewesen seien. Volk weiß, dass Kneipen von den neuen Regeln eher betroffen sind als klassische Speisegaststätten. Im Menzerpark und auf der Ruine Reichenstein hätten sich im Sommer zahlreiche Jugendliche getroffen. Ob dies auch im kalten Herbst so sein wird, werde sich bei den Kontrollen zeigen. Schilder sollen auf das Alkoholverbot hinweisen. Der Ordnungsdienst werde auch die Maskenpflicht in Warteschlangen zum Beispiel vor der Post, auf dem Wochenmarkt und an Bushaltestellen stichprobenartig kontrollieren.
> In Dossenheim wird die Sperrstunde in den Gaststätten "nicht offensiv kontrolliert", wie Fachbereichsleiter Thomas Schiller erklärte. Auf das Alkoholverbot an den RNV-Haltestellen inklusive Bahnhofsplatz, Kronenburger Hof sowie der Skateanlage am Sportplatz und dem Bolzplatz im Augustenbühl werde nicht vor Ort mit Schildern hingewiesen. Die Gemeinde informiere aber an sämtlichen Info-Tafeln im Ort über die Allgemeinverfügung.
> In Nußloch ist der Gemeindevollzugsdienst in Sachen Sperrstunde und Abgabeverbot für Alkohol "viel unterwegs", wie Ordnungsamtsleiter Christian Laier erklärte. Man habe extra auch einen Schichtdienst eingeführt, um möglichst viele Zeiten abzudecken. "Es geht nicht nur um Kontrolle, sondern auch um Aufklärung", so Laier. Gastronomen und Einzelhändler fühlten sich nicht gegängelt, sondern seien über Hilfe und Präsenz ganz froh.
> In Leimen werden die Einhaltung der Sperrstunde und des Abgabeverbots für Alkohol ebenfalls kontrolliert. Stadtsprecher Swen Bauer berichtete, dass der städtische Ordnungsdienst bei Gaststätten vorbeischaue und die neuen Regelungen auch erkläre: "Wir ordnen nicht nur an." Auch die Maskenpflicht werde überprüft.
> In Eppelheim werden die Sperrstunde für die Gastronomie und das sogenannte Außenabgabeverbot von Alkohol kontrolliert, wie Stadtsprecherin Leonie Geffers sagte. Bereiche mit Alkoholverbot hat Eppelheim nicht definiert.