Andreas Ebner störte sich am Ort des Blitzers. Foto: Alex
Von Nicolas Lewe
Leimen/Heidelberg. Erst waren es 15 Euro Bußgeld für zu schnelles Fahren, am Ende erhöhte sich dieses nach der Nichtzahlung auf 43,50 Euro. Nun ist klar: Der Leimener Andreas Ebner muss überhaupt nichts zahlen. Das Bußgeldverfahren, das vor dem Amtsgericht in Heidelberg landete, wurde eingestellt.
Andreas Ebner hatte sich darüber beschwert, dass der mobile Blitzer, der seine Geschwindigkeitsüberschreitung - 36 Kilometer pro Stunde in der 30er-Zone - festhielt, auf dem Privatgelände der evangelischen Kirchengemeinde stand. Daraufhin zweifelte der 55-Jährige an, dass es für das Aufstellen des Blitzers auf Privatgelände eine Genehmigung gebe. Die RNZ berichtete über den Fall.
Leimens Stadtsprecher Michael Ullrich hatte damals, gefragt nach der Genehmigung, von einem "Gentlemen’s Agreement" gesprochen, demzufolge es eine Übereinkunft mit der Kirchengemeinde für das Aufstellen des Blitzers gebe.
Doch genau das stellte Andreas Ebner in Frage, weshalb der Fall schließlich auf dem Schreibtisch von Reiner Wolf, Richter am Amtsgericht, landete. Und der stellte das Verfahren ein.
Der richterliche Beschluss, welcher der RNZ vorliegt, liest sich wie folgt: "Das Gericht geht nach Aktenlage davon aus, dass eine Ordnungswidrigkeit, wie sie im Bußgeldbescheid beschrieben wurde, tatsächlich begangen wurde. Eine Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit erscheint in diesem Fall aber nicht zwingend geboten." Die rechtliche Grundlage hierfür bilde Paragraf 47, Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Dieser besagt, dass ein Gericht ein Verfahren "in jeder Lage einstellen" kann, wenn es "eine Ahndung nicht für geboten" hält. Oder anders formuliert: Die 15 Euro Bußgeld wurden als Bagatelle eingestuft. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Laut Beschluss dürfe die Einstellung des Verfahrens jedoch nicht mit einem Freispruch verwechselt werden: "Die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Wiederholungen führen daher erneut zu Ordnungswidrigkeitsverfahren."
Andreas Ebner bleibt nach dem Gerichtsbeschluss der Meinung treu, dass es sich bei der Blitzer-Aktion um "ein schäbiges Schurkenstück" der Stadt Leimen gehandelt habe. Mitentscheidend für den richterlichen Beschluss war wohl, dass es für das "Gentlemen’s Agreement" mit der evangelischen Kirchengemeinde keinen Beleg gab. Stadtsprecher Ullrich erklärt: "Wir haben kein Interesse daran, wegen 15 Euro Steuergelder in einem Gerichtsverfahren zu verschwenden. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die Stadt rechtmäßig gehandelt hat. Mehr ist dazu von unserer Seite aus nicht zu sagen."