Das Dossenheimer Rathaus. Foto: Reinhard Lask
Von Doris Weber
Dossenheim. Die eingesetzte Kommission zur Konsolidierung des Haushalts machte sich schon früh darüber Gedanken, wie die Einnahmen der Gemeinde verbessert werden können. Erhöhung von Steuern und Erhalt bestehender Quellen lautet die Antwort. Der Gemeinderat stimmte den in zwei Tagesordnungspunkten beschlossenen Maßnahmen einstimmig zu.
So wird der Hebesatz zum 1. Januar 2021 der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer nach 15 Jahren erstmals steigen. Die Grundsteuer A steigt von 300 auf 340 Prozentpunkte, die Gewerbesteuer wird von 340 auf 360 Prozentpunkte erhöht. Auch die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird zum Januar nach zehn Jahren Konstanz ebenfalls erhöht. Hier steigt der Faktor von 340 auf 370 Prozentpunkte. Auch mit den neuen Sätzen bleibt Dossenheim weiter unter dem Durchschnitt der Hebesätze der vor allem an der Bergstraße liegenden Nachbargemeinden mit ähnlichen Standortfaktoren.
"Das macht keinen Spaß, die Umstände zwingen uns dazu", erklärte dazu SPD-Fraktionssprecher Carlo Bonifer (SPD). Er befürchtete, dass die Erhöhung der Grundsteuer B unmittelbar an die Mieter weitergegeben werde. Dennoch, es sei wichtig, dass auf der "Einnahmenseite ein nennenswerter Betrag zustande kommt". Ähnlich sah es auch Cornelia Wesch (FW). Die nächsten Jahre würden schwierig, daher habe sich der Gemeinderat auch mit der Einnahmeseite beschäftigen müssen. Die Freien Wähler dächten immer zuletzt an eine Erhöhung. "Wenn wir wissen, wie schlecht es uns gehen wird, dann müssen wir auch etwas tun." Hergen Schultze (Grüne) beschrieb die Situation mit den Stichworten "herausfordernde Haushaltslage" und "an Einnahmen arbeiten müssen".
Den aus Erbpachtgrundstücken generierten Zufluss von Einnahmen verstetigte man mit zwei Beschlüssen. Die Zinsen werden zum Januar im Rahmen der Einzelverträge individuell angepasst. Die Erhöhung muss sich am Verbraucherpreisindex orientieren. Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2010, der Besitzern von Erbpachtgrundstücken den Eigentumserwerb ermöglichte, wurde aufgehoben. Zwischen zehn und 15 Grundstücke seien verkauft worden, schätzte Karina Soehnlen vom zuständigen Fachbereich. Rüdiger Neumann (SPD) hatte danach gefragt.
Die Anhebung der Zinssätze blieb unkommentiert. Die Gemeinderäte äußerten sich aber zum Erhalt der Erbpachtgrundstücke. Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf seien "verfrühstückt" worden, sagte Matthias Harbarth (CDU). Sprich: Es seien keine neuen Werte geschaffen worden. Kaum anderes meinte Bonifer, als er vom Verkauf des kommunalen "Tafelsilbers" sprach. "Die Einnahmen seien immer reinvestiert worden", widersprach Kämmerer Martin Niederhöfer dieser Darstellung. Wesch sprach ebenfalls von erfolgter Reinvestition. Ihre Fraktion befürworte insbesondere Grundstückskäufe für Baumaßnahmen. Man habe dazu Ideen. Für Schultze war die Einstellung des Verkaufs von Erbpachtgrundstücken einfach nur "sehr, sehr wichtig". "Das Ziel sollte sein, Eigentum zu erhalten, um Gestaltungsspielräume zu erhalten."