Immer wieder "Lkw-Wahnsinn" im Wohngebiet
Wenn Laster durch die Fahrradstraße rollen. Fahrer ignorieren zum Ärger der Anwohner die Verkehrsschilder.

Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Es ist ein Dauerthema in Eppelheim und trotz Beschilderung kaum in den Griff zu kriegen: Immer wieder verirren sich Lastkraftwagen und Schwerlaster im Wohngebiet. Die Brummifahrer ignorieren laut Beobachtung von Anwohnern einfach das entsprechende "Durchfahrt verboten" Verkehrsschild mit der Nummer 253 der Straßenverkehrsordnung: Ein Lkw auf weißem Grund mit rotem Kreis. Besonders häufig werden verirrte "Riesen-Lkws" im Südwesten im Bereich der Kreuzung Richard-Wagner-, Birkig- und Kirchheimer Straße registriert.
"Wir haben hier seit Jahren eine unmögliche Situation", schildert Anwohner Michael Kreutzfeldt und steht damit nicht allein. Mal sind es kleinere Lkws, Sattelzüge oder Schwerlaster mit Anhänger, die nicht zum Lieferverkehr zu zählen sind und verbotenerweise selbst durch die als Fahrradstraße ausgewiesene Richard-Wagner-Straße fahren. Solche Aktionen könne man zwei bis drei Mal pro Woche beobachten, wissen Kreutzfeldt und die umliegenden Bewohner. "Es ist erstaunlich, dass die überhaupt da durchkommen", wundert er sich.
Mehrfach zu beobachten seien auch große Laster, die sich in dem Wohngebiet festfahren und Hilfe beim Rangieren benötigen. So erging es vor wenigen Monaten einem Lkw-Fahrer, der eigentlich in einem Discountmarkt im Gewerbegebiet Nord Ware anliefern sollte und dann von der Polizei Richtung Gewerbegebiet geleitet wurde.
"Das ist ein Lkw-Wahnsinn hier im Wohngebiet", ärgert sich Kreutzfeldt. "Es müssten mal Maßnahmen ergriffen werden, um die aus den Wohngebieten fernzuhalten", meinen er und seine Nachbarn. Auch an anderer Stelle ärgern sich Anwohner über Lkw und Schwerlastverkehr, die einfach das angezeigte Durchfahrtsverbot ignorieren wie etwa in der Peter-Böhm- oder Bürgermeister-Jäger-Straße.
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Die Lkw-Problematik ist der Stadtverwaltung nicht neu. "Wir haben uns schon oft Gedanken dazu gemacht", erklärt Axel Oschmann vom Amt für Ordnung, Bildung und Bürgerservice, dem auch die Verkehrsbehörde angeschlossen ist. Die Stadt habe bereits einige Straßen mit entsprechendem Verkehrsschild für den Lkw-Verkehr gesperrt oder sie mit Einschränkungen wie "Anlieger frei", "Lieferverkehr frei" oder "bis 12 Tonnen" versehen.
Unter "Anlieger frei" versteht man, dass der Lkw, obwohl er eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreitet, in den gesperrten Bereich fahren darf, wenn er zu einem Grundstück innerhalb der Verbotsstrecke fährt, etwa um Baustoffe oder ähnliches zu liefern. "Lieferverkehr frei" bedeutet, dass mit einem Lkw Waren zu einem Geschäft innerhalb des gesperrten Bereiches gebracht werden dürfen und ebenso Gewerbebetreibende Waren zu privaten Haushalten innerhalb der Sperrzone fahren dürfen.
Wie Oschmann mitteilt, hätte die Stadt selbst gern ein Lkw-Verbot für die Rudolf-Wild-Straße, die innerörtlich häufig von Lastern als Verkehrsachse von Nord nach Süd und umgekehrt genutzt wird. Hierüber entscheide aber der Rhein-Neckar-Kreis nach den geltenden Vorschriften. Und dieser habe das Verbot bisher nicht bewilligt. Jedoch seien die an die Rudolf-Wild-Straße angrenzende Hermann-Wittmann-Straße (Anlieger frei), Peter-Böhm-Straße (Lieferverkehr frei), Richard-Wagner-Straße (Anlieger frei) und die Kirchheimer Straße (Anlieger frei) für den Lkw-Verkehr gesperrt. Lediglich die Rathenaustraße sei aktuell noch nicht für den Lkw-Verkehr gesperrt. "Hier sind wir in der Prüfung und Datenerhebung, um dies umzusetzen und den Südwesten Eppelheims flächendeckend, mit den bereits genannten Ausnahmen für Lieferverkehr und Anlieger, für den Lkw-Verkehr zu sperren", so Oschmann.
Die eigentliche Problematik beim Thema Lkw-Verkehr sei, dass die Fahrer die Beschilderung ignorieren. "Dies kommt oftmals daher, dass die Fahrer, die aus dem Ausland zu uns kommen, auch entsprechende Navigationsgeräte aus dem Ausland haben." Diese seien oft nicht aktualisiert und hätten die Lkw-Verbote nicht in ihrem Kartenmaterial gespeichert, wodurch sie durchs Wohngebiet geleitet würden. Es passiere leider immer wieder, dass sich Lkw festfahren und die Polizei zu Hilfe gerufen werden müsse. "Baulich sind die Straßen bereits so eng angelegt, dass ein Einfahren nur unter äußerst erschwerten Bedingungen möglich ist", weiß Oschmann und fügt an: "An sich müsste es einem Lkw-Fahrer auffallen, dass die Straße für sein Fahrzeug nicht befahrbar ist."
Der neue Bußgeldkatalog sieht übrigens für ein Kraftfahrzeug von über 3,5 Tonnen, das einen Bereich befährt, dessen Durchfahrt verboten ist, ein Bußgeld von 100 Euro vor.