Rathauschefin Petra Müller-Vogel. Foto: Alex
Gaiberg. (agdo) Kurz vor Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung räumte Bürgermeisterin Petra Müller-Vogel ihren Platz und setzte sich an den Pressetisch. Allerdings nur kurz. Denn es ging um ihre Besoldung, und da war sie befangen. Den Tagesordnungspunkt "Eingruppierung von Bürgermeisterin Petra Müller-Vogel zum 1. September 2018" übernahm ihr Stellvertreter Matthias Volkmann.
"Nach der Landeskommunalbesoldungsverordnung findet bei der Erstwahl bei einer Gemeindegröße von bis zu 5000 Einwohnern eine Eingruppierung in Besoldungsgruppe A15 statt", sagte Matthias Volkmann. Er versprach sich kurz und brachte damit auch die Besoldungsgruppe A16 ins Spiel. Was der Unterschied zwischen den beiden Besoldungsgruppen sei und warum es beschlossen werden muss, wenn es doch nach der Landesbesoldungskommunalverordnung gehe, fragte Rolf-Dieter Schaetzle (SPD/Aktive Gaiberger). Die Frage fiel allerdings erst, nachdem das Gremium der Besoldungsgruppe A15 einstimmig grünes Licht gegeben hatte.
Bei der ersten Wahl werde man normalerweise nach der Gruppe A15 vergütet, sagte Müller-Vogel. Die Rathauschefin bekommt also ein Grundgehalt von etwa 7500 Euro Brutto monatlich. Sollte sie in acht Jahren wiedergewählt werden und gute Arbeit geleistet haben, könnte man die Besoldungsgruppe A16 ansetzen. Das entscheide aber dann der Gemeinderat, erklärte Müller-Vogel.
Einige fragten sich, ob die Bürgermeisterin denn schon ihr erstes Gehalt bekommen hatte, bevor das Gremium die Besoldung offiziell beschloss. Das konnte Müller-Vogel bejahen. Sie habe nicht auf dem Trockenen gesessen, sagte sie mit einem Augenzwinkern. Bezahlt werde sie seit ihrem Amtseintritt, also seit dem 1. September.