Meterhohe Rauchwolken verursachte der Schulhausbrand am 2. Juni 2003. Archivbild: Alex
Von Volker Knopf
Neckargemünd. Der Rechtsstreit um Schadensersatz in Sachen Schulgebäude schwelt weiter. Am 2. Juni 2003 war in Neckargemünd das Schulzentrum niedergebrannt. Ursächlich dafür waren Schweißarbeiten auf dem Dach des Gebäudes, die den Großbrand auslösten und Schäden in Millionenhöhe verursachten. In einem Urteil des Landgerichts Heidelberg wurde festgestellt, dass der Schulhausbrand darauf zurückzuführen sei, dass der Architekt die Baustelle nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt habe. Dies wiederum hatte jener bestritten. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wurde nun die Sicht des Landesgerichts Heidelberg bestätigt, dass der Architekt für Schäden der Stadt hafte. Streitpunkt beim Termin in der Fächerstadt war die Höhe des Schadensersatzes.
Vom Vorsitzenden Richter wurde der Fall, der mittlerweile 14 Jahre zurückliegt, noch einmal aufgerollt. So seien bei den Schweißarbeiten im Juni 2003 weder Löschmittel vorhanden noch Brandposten eingeteilt gewesen. Die Schule sei an diesem Tag geschlossen gewesen, der Arbeiter musste erst den Hausmeister suchen, um einen Feuerlöscher zu holen. Da hatte sich die Feuersbrunst längst ausgebreitet. Dass das Schulgebäude an jenem Tag aufgrund der Pfingstferien geschlossen gewesen war, sei ein Glück gewesen. "Wir möchten uns gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn 1000 Schüler dort Unterricht gehabt hätten. Ob alle heil herausgekommen wären? Es hätte Tote geben können", sagte der Vorsitzende Richter.
Im Hinblick auf die Haftungsfrage verwies Anwalt Eberhard Gretz, der den Architekten vertrat, darauf, dass auch die Dachdecker den Schweißer hätten beaufsichtigen müssen. Dies verneinte das Gericht. "Die Dachdecker machen ihre Arbeit und konzentrieren sich darauf." Übereinstimmend mit dem Landgericht Heidelberg bestätigen deren Kollegen der nächsten Instanz, dass eine Pflichtverletzung des Architekten vorliege. "Dies ist ein typischer Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften. Der Brand ist fehlender Überwachung geschuldet", so der Richter. Die Stadt, der durch den Großbrand ein erheblicher Schaden über etliche Millionen Euro entstand, wurde von Dr. Jörg Klingmann vertreten. Er betonte, dass man ein Interesse habe, das Verfahren zu einem Ende zu bringen. Er forderte eine Summe von 500.000 Euro plus einen nennenswerten Betrag des Architekten. Im Raum standen 862.000 Euro. Die Gegenseite stellte sich jedoch eine Summe zwischen 200.000 und 500.000 Euro vor. Zum Architekten, der am Prozess teilnahm, sagte Klingmann: "Dieses Unglück war sicher die Katastrophe Ihres sonst erfolgreichen Berufslebens. Aber Sie müssen verstehen, dass die Stadt Neckargemünd nichts zu verschenken hat."
Das Gericht versuchte vergeblich, die Parteien zusammenzuführen. Ob der Schadensersatzanspruch der Stadt dieser Höhe entspricht, muss nun das Landgericht Heidelberg im weiteren Verfahrensschritt klären. Beim Prozess war zudem der Streithelfer, der rechtliche Beistand des Schweißers, vertreten. In Karlsruhe war davon die Rede, dass nun möglicherweise ein "Regress-Karussell" beginnt.