Der Gemeinderat Neunkirchen gab in der jüngsten Sitzung grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans Vorderer Grund II. Unsere Aufnahme zeigt Neckarkatzenbach mit dem Bebauungsgebiet Vorderer Grund I rechts im Bild. Das neue Baugebiet schließt sich an die zwei hellen Häuser oben an. Foto: Gabriele Eisner-Just
Von Gabriele Eisner-Just
Neunkirchen. Ein kleines, aber feines Baugebiet entsteht am nördlichen Ende von Neckarkatzenbach: Zwischen Heldeweg und Minneburgweg, gespiegelt zum Neubaugebiet Vorderer Grund I, plant die Gemeindeverwaltung die Erschließung von sechs weiteren Bauplätzen. Ingenieur Jürgen Glaser von der IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft in Mosbach erläuterte den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung die Vorplanung des Baugebiets Vorderer Grund II.
Die vorgesehenen Grundstücke schließen direkt ans Landschaftsschutzgebiet an, sodass hier Baugrund für Einfamilien- und optional Doppelhäuser in schönster naturnaher Hanglage geschaffen wird. Laut Vorgabe der Gemeindeverwaltung sollen sich die Häuser vom Charakter her in die Bebauung des alten Ortskerns einfügen. Von daher sind die Grundstücke mit durchschnittlich 644 Quadratmetern großzügig dimensioniert. Schon die Vorplanung legt ziemlich genau fest, wie gebaut werden darf: Für die Einfamilienhäuser wurde ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss mit Kniestock festgelegt. Dabei sollen die Gebäude mal giebelständig, mal traufständig gestellt werden. Geneigte Dachformen auch bei den Garagen und das Verbot greller Materialien dienen einem einheitlichen, harmonischen Ortsbild. Eingeschränkt zulässige Stützmauern und beschränkte Möglichkeiten für Geländeveränderungen sorgen dafür, dass hier keine burgähnlich aufragenden Gebäude entstehen.
"Für eine verdichtete Bauweise mit Mehrfamilienhäusern wäre hier der am schlechtesten geeignete Standort", erklärte Bürgermeister Bernhard Knörzer auf die Frage aus dem Publikum. "In dieser Premiumlage soll außerdem der Baumbestand auf den Grundstücken teilweise erhalten werden und die Bauherren erhalten zusätzlich Pflanzgebote, sodass die Bebauung sich optimal in die Landschaft einfügt." Zwei Grundstücke gehören der Gemeinde; mit den restlichen vier Besitzern wurden schon Vorgespräche geführt.
Einstimmig sprachen sich die Gemeinderäte für die Aufstellung des Bebauungsplans "Vorderer Grund" II aus, wobei der Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Dem Vorentwurf wurde ebenfalls zugestimmt, sodass Öffentlichkeit und maßgebliche Behörden frühzeitig beteiligt werden können. Die Gemeinderäte nahmen den dritten Punkt, nämlich die Benennung der Erschließungsstraße, aus dem Beschluss heraus. Die Bewohner(innen) Neckarkatzenbachs sollen selbst den Straßennamen bestimmen.
Die Gemeinderatsmitglieder beschlossen außerdem einstimmig die Ausrüstung der Grundschule mit vier digitalen Tafeln. Nach einer Ausschreibung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebot von knapp 30.000 Euro den Zuschlag. Damit hat Neunkirchen die Nase vorn: Als eine der ersten Schulen kann die Grundschule die Bundesförderung "DigitalPakt Schule 2019-2024" von 23.400 Euro abrufen. Voraussetzung dafür waren die Anschaffung eines Servers und die Verkabelung der Klassenräume im Jahr 2017. Zudem können dank einer Bundesförderung zu den 16 vorhandenen 16 weitere Tabletcomputer gekauft werden, sodass die Klassen 3 und 4 komplett mit digitaler Tafel und Tablets bestückt werden. Die Gemeinderäte begrüßten diese Entwicklung als gute Vorbereitung der Kinder auf die digitale Zukunft.
Auch im dritten Tagesordnungspunkt ging es um die Schule. Die so genannte Verlässliche Grundschule bietet derzeit von 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und von 12 bis 13.30 Uhr eine Kernzeitbetreuung an, für die ein Elternbeitrag erhoben wird. Diese Betreuungszeit soll optional um 7 Uhr beginnen und um 15 Uhr enden, damit die Kinder während den Arbeitszeiten der Eltern gut betreut sind. Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn erläuterte den Gemeinderäten die Kostenrechnung für die Betreuungszeit, die sich aus den Landeszuschüssen und den Elternbeiträgen ergibt. Da die aktuellen Beiträge die Kosten nicht decken, werden sie angepasst.
Für das Schuljahr 2020/21 wird der Elternbeitrag bei monatlich 47,3 Stunden Betreuungszeit von 25 Euro auf 30 Euro und im Schuljahr 2021/22 auf 35 Euro angehoben. Für die erweiterte Kernzeit von 73,1 Stunden gelten 46 Euro und 54 Euro, ohne den Freitag Nachmittag sind es 42 Euro bzw. 49 Euro. Die Beiträge werden elfmal im Jahr erhoben; der August bleibt beitragsfrei. Auch die Hausaufgabenhilfe wird kostenfrei angeboten. Der Gemeinderat stimmte der erweiterten Betreuungszeit und Anpassung der Elternbeiträge einstimmig zu, die mit etwa 63 Cent pro Stunde absolut gerechtfertigt seien.
Außerdem diskutierten Gemeinderäte und Besucher lebhaft über die Verkehrssituation in Neunkirchen, die mit teilweise schmalen Straßen und immer mehr Fahrzeugen als schwierig empfunden wird. Die Bürgerfrage nach dem Einsatz der Ordnungsbeamten beantwortete Hauptamtsleiter Ralf Lenz: Die regelmäßige Kontrolle und, wenn nötig, auch die Ahndung von Parkverstößen zeige ihre Wirkung.