Die Mosbacher Gastronomie hat nach der Zwangspause wieder geöffnet und will ihre Gäste wieder mit köstlichen Gaumenfreuden verwöhnen. Foto: Alexander Rechner
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Die Landesregierung hat eine Stabilisierungshilfe im Gaststättengewerbe beschlossen. Wie der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in einer Pressemitteilung erklärt, soll das Programm der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses bei den Betrieben für maximal weitere drei Monate dienen. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzuzahlenden Zuschuss. Er ist abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsengpass des Betriebs. Für antragberechtigte Betriebe gibt es 3000 Euro für drei Monate, pro Vollzeitäquivalent gibt es 2000 Euro.
"Die Gastronomie vermittelt kulinarische Kultur wie keine andere Branche im Land", sagt Hauk. Die Förderung solle nun dafür sorgen, "dass wir auch in Zukunft in unseren Wirtshäusern und Gaststätten genießen können".
Das Hilfsprogramm soll die große wirtschaftliche Not, in der sich viele Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in der aktuellen Situation befinden, nun endlich lindern. "Das Programm muss nun rasch gestartet werden, um weitere Schließungen zu vermeiden", fordert der Minister, der ergänzt: "Bei vielen Gastronomen ist es kurz vor zwölf. Wir hören die Hilferufe und nehmen sie sehr ernst."
Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Plausibilität der Liquiditätsplanung, aus der sich der maßgebliche Liquiditätsengpass und damit die Höhe des Zuschusses ergibt, muss ein Steuerberater bescheinigen.
Die Abwicklung der Stabilitätshilfe übernimmt die L-Bank. Die Vorprüfung der qualifizierten Anträge liegt wie beim Soforthilfeprogramm des Landes in den Händen der Industrie- und Handelskammern. "Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Deshalb ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und der jeweiligen Kammer fortzusetzen", sagt Peter Hauk.
Abschließend richtet der Minister einen Appell an die Bevölkerung: "Scheuen Sie nicht das Angebot der Gastronomen. Die Gastwirtschaften sind wieder unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet, viele betreiben nach wie vor einen exzellenten Abholservice. Machen Sie davon Gebrauch, machen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihrem Stammlokal auf Dauer eine Freude!"