Schwarzgeld ausgezahlt - Bewährung für Gastronomin (Update)
Den Behörden entstand dadurch ein Schaden von rund 120.000 Euro.
Mosbach. (rnz/pm) Ein Jahr Freiheitsstrafe – so lautet der Strafbefehl, den das Amtsgericht Mosbach gegen eine Restaurantbesitzerin aus der Großen Kreisstadt verhängt hat, die sich wegen "Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt" strafbar gemacht hat. Vom Amtsdeutsch in den Volksmund übersetzt, heißt das: Die Gastronomin hatte ihren Angestellten Löhne schwarz ausbezahlt.
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