"Mord aus Heimtücke" - Urteile im Schnürsenkel-Prozess sind gefallen
Bester Freund mit einem Schnürsenkel erdrosselt - Mord in Dallau vor Gericht

Symbolfoto: Uli Deck/dpa
Mosbach. (schat) Unterschiedlicher kann ein Urteil kaum ausfallen: Von den beiden Angeklagten, die sich heute vor dem Landgericht Mosbach wegen Mordes verantworten mussten, muss einer für neuneinhalb Jahre in Haft, während der andere mit einer Bewährungsstrafe in die Freiheit entlassen wurde. In der Begründung der Schuldsprüche führte Richter Haas aus, dass beim geständigen 21-jährigen Angeklagten zweifelsfrei ein "Mord aus Heimtücke" vorlag. Beim 27-jährigen Mitangeklagten hätten die vorliegenden Indizien aber eben nicht ausgereicht, um ihm eine Mittäterschaft nachzuweisen. Lediglich eine unterlassene Hilfeleistung sei hier zweifelsfrei gegeben, so Haas weiter, der den 27-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden verurteilte.
"Ich verstehe, dass sie Schwierigkeiten mit diesem Urteil haben", führt der Richter in Richtung der Nebenkläger (die Familie des Opfers) und in Bezug auf die ausgesprochene Bewährungsstrafe aus. Der Nachweis, dass der zur Tat schweigende Mitangeklagte bei der Tötung des 21-Jährigen mitgewirkt habe, sei allerdings nicht zu erbringen gewesen. Auch ein echtes Motiv, warum der junge Mann im Juni 2017 sterben musste, brachte der Prozess nicht zu Tage. Der Getötete war einer der besten Freunde des wegen Mordes verurteilten 21-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.