Landgericht Mosbach. Foto: Daniel Bockwoldt/Archiv
Von Jörn Ludwig
Mosbach. Am Dienstag erst hatte sich die Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts mit einer Einbruchsserie in Kindergärten beschäftigt und schon am gestrigen Mittwoch ging es in einem Strafprozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts erneut um einen Kindergarten-Einbruch. Die Angeklagten, zwei Männer im Alter von 29 und 36 Jahren, waren Anfang September auf frischer Tat festgenommen worden, nachdem sie in den katholischen Kindergarten in Elztal-Muckental eingestiegen waren und aus dem Büro ein Mäppchen mit Bargeld gestohlen hatten.
Laut Anklage hatte der 29-Jährige am 2. September früh morgens um 4.30 Uhr ein gekipptes Fenster am Kindergarten eingedrückt und war eingestiegen, während sein Komplize vor dem Gebäude Schmiere stand. Der distanzierte sich jedoch von diesem Vorwurf und betonte, mit dem Einbruch nichts zu tun gehabt zu haben. Er will lediglich aus dem Auto ausgestiegen sein und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Zigarette geraucht haben, während er auf den anderen wartete. Auf dem Gelände des Kindergartens will er nicht gewesen sein.
Die aus Krefeld und Duisburg stammenden Männer schilderten, dass sie am Tag vor der Tat nach Stuttgart gefahren waren, wo sich der 29-Jährige bei einer Bekannten Geld ausleihen wollte. Der Ältere sei "aus Jux und Dollerei" mitgefahren; einen Einbruch hätten sie nicht geplant. Auf dem Rückweg nach Krefeld seien sie dann über Landstraßen gefahren und in Muckental gelandet, wo der Jüngere spontan beschlossen habe, in den Kindergarten einzusteigen. Auf die Frage, wie sie auf dem Weg von Stuttgart nach Krefeld ausgerechnet in Muckental gelandet sind, hatten sie am Mittwoch vor Gericht keine einleuchtende Antwort.
Beide Verurteilten sind einschlägig vorbestraft
Gefasst werden konnten die Männer, weil ein Anwohner sie bei der Tat beobachtet und die Polizei gerufen hatte. Unmittelbar nachdem die Verdächtigen wieder ins Auto eingestiegen waren, traf eine Polizeistreife ein und stellte die beiden. Sie ließen sich widerstandslos festnehmen. Neben der Beute wurde im Auto auch Einbruchswerkzeug sichergestellt.
Nach Ende der Beweisaufnahme sah Staatsanwalt Thorsten Nees in seinem Plädoyer die Anklage in vollem Umfang bestätigt. An einen Spontanentschluss zum Einbruch glaubte er ebenso wenig wie, dass der Ältere der beiden lediglich auf seinen Freund gewartet habe. Daher forderte er Gefängnisstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bzw. von zweieinhalb Jahren.
Die Verteidiger des 29-Jährigen, der Kölner Rechtsanwalt Frank Seebode und sein Kollege Uwe Gehrig aus Aglasterhausen, verwiesen darauf, dass ihr Mandant die Tat von Anfang an gestanden hatte und damit selbst zur eindeutigen Beweislage beigetragen habe. Sie plädierten auf ein Jahr Freiheitsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls. Der 36-Jährige wurde von der Mosbacher Rechtsanwältin Almuth Walter verteidigt, die keinerlei Hinweise auf einen gemeinsamen Tatentschluss und eine gemeinsame Tatausführung sah. Für ihren Mandanten, der seit seiner letzten Haft geläutert sei, beantragte sie einen Freispruch.
Obwohl die Täterschaft des 29-Jährigen klar auf der Hand lag – vor und im Gebäude waren Schuhabdrücke von ihm gefunden worden –, wertete das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Hendrik Gaude sein Geständnis als strafmildernd. Daher blieb sein Strafmaß unter dem des 36-Jährigen, dem der Richter und die Schöffen nicht abnahmen, dass er nur unbeteiligter Begleiter war. Bewährungsstrafen kam für das Gericht nicht in Betracht, da beide Angeklagten unter anderem wegen etlicher Einbruchdiebstähle einschlägig vorbestraft sind und jeweils bereits mehrere Jahre ihres Lebens im Gefängnis verbracht haben. So wurden der 29-Jährige wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einem Jahr und neun Monaten sowie der 36-Jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt.