Auf den gebotenen Abstand wurde beim symbolischen Spatenstich im Neubaugebiet „Oberer Wirbelbach“ in Auerbach geachtet. Von links Stefan Sauter-Schnabel, Marco Eckl, Sirko Grosse, Christoph Tannecker, Bernd Stuck und Steffen Leiblein. Foto: Claus Kaiser
Von Claus Kaiser
Auerbach. Auch in der Gemeinde Elztal besteht Bedarf an neuen Bauplätzen. Im Ortsteil Auerbach wird man dem gerecht und hat das Baugebiet "Oberer Wirbelbach" in Ortsrandlage Richtung Rittersbach in Abrundung zur bestehenden Bebauung ausgewiesen. Das Plangebiet umfasst 2,4 Hektar mit 30 Bauplätzen für 29 Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus. Vorgesehen sind insgesamt 50 Wohneinheiten. Die durchschnittliche Bauplatzgröße beträgt rund 700 m2.
Der symbolische erste Spatenstich fand Corona-bedingt im abgespeckten Rahmen statt. Bürgermeister Marco Eckl begrüßte Ortsvorsteher Stefan Sauter-Schnabel, Bauamtsleiter Christoph Tannecker, Steffen Leiblein und Bernd Stuck vom Planungsbüro IFK-Ingenieure sowie Sirko Grosse als Vertreter des Bauausführenden Unternehmens Wolff & Müller.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, führte Eckl aus, erfolgte im Juni 2018 im Gemeinderat. Frühzeitig seien Bürger und Behörden an dem weiteren Prozedere beteiligt worden. Im Juli vergangenen Jahres wog der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Behörden ab. Beschlossen wurde die Satzung im Oktober, seit dem 1. November 2019 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
An der Erschließung des Baugeländes sind folgende Fachingenieure beteiligt: IFK Ingenieure, Mosbach (Bebauungsplanverfahren und Erschließung); Mohn Ingenieure, Karlsruhe (Äußere Erschließung Regenrückhaltebecken); Simon Umweltplanung, Mosbach (Umwelttechnische Prüfungen) sowie Schwing & Dr. Neureither, Mosbach (Vermessung).
Nach der öffentlichen Ausschreibung fand im Februar dieses Jahres die Submission statt. Im März vergab der Gemeinderat die Tiefbauarbeiten an die Firma Wolff & Müller zu einem Angebotspreis von 2.143.725 Euro (brutto).
Der Dank des Bürgermeisters galt den Grundstückseigentümern für die zur Verfügungstellung der Flächen, den Planern, dem Bauamt der Gemeinde sowie allen, die zur Verwirklichung des Bauprojektes beigetragen haben.