Viel Verkehr ist in Aglasterhausen unter anderem auf der Helmstadter Straße (L 590) unterwegs. Schon mit dem Lärmaktionsplan 2016 wurde für den innerörtlichen Abschnitt Tempo 30 gefordert - auch dank eines VGH-Urteils rückt nun die Umsetzung des Plans näher. Foto: schat
Von Heiko Schattauer
Aglasterhausen. Das Thema Verkehr stand im Fokus der jüngsten Gemeinderatssitzung in Aglasterhausen. Zwar stellte die "Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aglasterhausen" nur einen von insgesamt acht Tagesordnungspunkten dar, der wurde aber am ausführlichsten erörtert.
Im Herbst 2016 hatte man einen Maßnahmenkatalog zur Lärmreduktion erarbeitet, greif- oder spürbare Ergebnisse waren daraus aber nicht entstanden. Dass die möglichen Maßnahmen von zuständiger Seite als wenig relevant erachtet wurden, habe bei den Bürgern für Unmut gesorgt, führte Bürgermeisterin Sabine Schweiger aus. Auch die Erkenntnis, dass sich eine persönliche Betroffenheit nicht immer mit einer objektivierbaren Lärmbelastung deckt, habe bei manchem zu Ärger geführt.
Der im Rahmen eines Pilotprojekts im Jahr 2014 aufgebrachte lärmmindernde Asphalt auf einem Teilstück der B 292 konnte die Erwartungen nicht ganz erfüllen. Zumal angekündigte Kontrollmessungen seitens des Regierungspräsidiums bislang ausgeblieben sind. Das wundert auch Diplom-Ingenieur Uwe Zimmermann, der als Verkehrsplaner und -analyst schon bei der Erstellung des Lärmaktionsplans 2016 eingebunden war: "Bei einem Pilotprojekt sollten die Ergebnisse ja eigentlich schon von Interesse sein." Abermaliges Nachhaken in Sachen Nachmessungen kündigte Sabine Schweiger an.
Instrumente zum Nachhaken lieferte Uwe Zimmermann bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aglasterhausen. "Es hat sich zwischenzeitlich einiges getan", verwies der Verkehrsspezialist auf ein VGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr: Die Richter hatten dabei klar gemacht, dass Lärmpläne umzusetzen sind. Und nicht weiter nach "Ermessen der Umsetzungsbehörde" zu behandeln. Mit diesem Urteil im Rücken läge das Ermessen jetzt vielmehr bei den Kommunen. Ein Einvernehmen mit der jeweiligen Verkehrsbehörde sei für Maßnahmen, die man aufgrund von Richt- und Grenzwerten als angebracht erachtet, nicht mehr zwingend herzustellen.
Für die noch 2016 von der Verkehrsbehörde (LRA) abgelehnten Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog der Gemeinde Aglasterhausen stehen die Chancen auf Umsetzung demnach inzwischen bedeutend besser. "Meine Empfehlung: Alle Maßnahmen von 2016 in der Überarbeitung drin lassen", riet Zimmermann den Gemeinderäten.
Die folgten nach einer ganzen Reihe von Nachfragen auch dieser Empfehlung, einstimmig sogar. Mit dem überarbeiteten Lärmaktionsplan soll die Umsetzung folgender Maßnahmen eingefordert werden: Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der L 590/Helmstadter Straße (Innerortsbereich) auf 30 km/h; Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der L 590/Helmstadter Straße (außerorts Richtung B 292) auf 50 km/h; Einrichtung eines Geschwindigkeitstrichters (100-70-50) auf der L 532 im nördlichen Ortseingangsbereich aus und in Richtung Waldwimmersbach; Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an besonders von Straßenlärm betroffenen Gebäuden durch das Land; dauerhafter Einbau eines lärmmindernden Belags auf der B 292. Zusätzlich zu diesem Paket beschloss der Gemeinderat (bei zwei Gegenstimmen), jeweils einwöchige Verkehrszählungen in den Ortsdurchfahrten von Breitenbronn und Daudenzell vornehmen zu lassen. Um die - aufgrund des errechneten Verkehrsaufkommens eher unwahrscheinlichen - Möglichkeit weiterer Maßnahme zu eruieren.
Den Punkt "Fragen und Anregungen der Bürger", der schon für Beschwerden über die Park- und Verkehrssituation in der Mosbacher Straße genutzt worden war, hatte Sabine Schweiger mit Blick auf den Lärmaktionsplan ausnahmsweise noch erweitert. Neben den Gemeinderäten brachten sich beim Lärm demnach auch Einwohner ein.
Erörtert wurden im Gremium zudem eine Vertragsverlängerung zur Stromlieferung für alle gemeindeeigenen Abnahmestellen für das Lieferjahr 2021 und der Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Breitenbronn. Bei Letztgenanntem gab man grünes Licht für den Abschluss eines Ingenieurvertrags über die Tragwerksplanung. Die soll das Ingenieurbüro für Bauwesen Rainer Erb (Eberbach) für rund 13.000 Euro übernehmen.