Atomkraftgegner bemängeln fehlende Genehmigung für Bereitstellung
Eilantrag gegen die Einlagerung der Kernbrennstoffe überraschend zurückgezogen

Das Bild täuscht (und stammt vom Probelauf): Noch hat kein Schubschiff für den ersten Castortransport auf dem Neckar in Obrigheim angelegt. Atomkraftkritiker wundern sich über den "Stillstand", für die EnBW läuft alles "nach Plan". Archivfoto: Heiko Schattauer
Von Heiko Schattauer
Obrigheim/Neckarwestheim. Ein Schiff wird kommen - fragt sich nur wann? Seit das Bundesamt für Strahlenschutz per Genehmigung grünes Licht für die geplanten Castortransporte auf dem Neckar von Obrigheim nach Neckarwestheim - die ersten auf einem deutschen Binnengewässer - gegeben hat, ist inzwischen fast ein Monat vergangen. Und nachdem der Energiekonzern EnBW angekündigt hatte, nach Genehmigungserteilung umgehend mit der Beladung der ersten Castorbehälter zu beginnen und alle fünf Transportfahrten über den Neckar noch 2017 realisieren zu wollen, konnte man eigentlich davon ausgehen, dass zeitnah der erste Transfer startet. Zumal der Einspruch, den die Gemeinde Neckarwestheim gegen Transporte und Einlagerung am GKN eingelegt hat, zunächst einmal keine aufschiebende Wirkung hat.
Hintergrund
Obrigheim/Neckarwestheim. (lu) Mit zwei Eilanträgen hatte die Gemeinde Neckarwestheim versucht, den Transport von Atommüll aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim per Schiff nach Neckarwestheim sowie die Einlagerung der Kernbrennstoffe im dortigen Zwischenlager vorerst
Obrigheim/Neckarwestheim. (lu) Mit zwei Eilanträgen hatte die Gemeinde Neckarwestheim versucht, den Transport von Atommüll aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim per Schiff nach Neckarwestheim sowie die Einlagerung der Kernbrennstoffe im dortigen Zwischenlager vorerst zu verhindern (wir berichteten). Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekanntgab, wurde einer dieser Anträge - der gegen die Einlagerung - gestern zurückgezogen.
Zuvor habe die Gemeinde versucht, eine Fristverlängerung für die Begründung dieses Antrags zu erreichen. Nachdem diese abgelehnt worden sei, habe die Gemeinde ihren Antrag am gestrigen Tag des Ablaufs der gesetzlichen Frist zurückgenommen, erklärte ein VGH-Sprecher auf Nachfrage. Als Grund sei der zweite, noch beim Verwaltungsgericht Berlin anhängige Eilantrag gegen den Transport der Castorbehälter auf dem Neckar angeführt worden. "Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, erübrigt sich bis auf Weiteres auch die Frage der Einlagerung", so der Gerichtssprecher gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung.
Über den Eilantrag gegen die Transportgenehmigung soll im Laufe der kommenden Woche entschieden werden. Danach besteht noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.
"Funkstille seitens der EnBW" beklagt nun das Bündnis "Neckar castorfrei", das sich über die seltsame Ruhe in Sachen Castortransport wundert. Die Atomkraftkritiker wundern sich zudem über die Lagerung bereits befüllter Castoren am Kraftwerksstandort in Obrigheim. Für diese "Bereitstellungslagerung" bis zum tatsächlichen Abtransport bedürfe es einer extra Genehmigung (man beruft sich dabei auf eine Auskunft des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit). "Eine solche existiert aber nicht", so das Bündnis in seiner jüngsten Presseverlautbarung, in der auch von "Hemdsärmeligkeit" des Umweltministeriums beim Umgang mit den Castoren und deren Lagerung die Rede ist. Die RNZ hat bei der EnBW nach deren Sicht der Dinge nachgefragt:
Vonseiten der Atomkraftkritiker werden dieser Tage Stimmen laut, die von einem "Stillstand" in Sachen Transport sprechen. Wie ist denn der Stand der Vorbereitungen?
Nach Erteilung der Transportgenehmigung am 16. Mai hat die EnBW zeitnah mit der Beladung der ersten drei Castor-Behälter begonnen. Die Beladung jedes einzelnen Behälters mit Brennelementen dauert einige Tage. Die Beladungen der Behälter verlaufen planmäßig.
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Aber wenn alle Transporte dieses Jahr noch stattfinden sollen, müsste man zeitnah mit dem ersten starten, oder?
Die EnBW will die voraussichtlich insgesamt fünf einzelnen Transporte möglichst alle im Jahr 2017 durchführen. Aus der Transportgenehmigung ergibt sich, dass die EnBW und das beteiligte Transportunternehmen die Termine nicht bekannt geben dürfen. Die EnBW wird allerdings parallel zu den Transporten die Öffentlichkeit über den Verlauf des Vorhabens informieren. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir uns zum Transporttermin auch weiterhin nicht äußern können.
Das Bündnis "Neckar castorfrei" bemängelt eine fehlende Genehmigung zur Bereitstellungslagerung der Castoren zwischen Befüllung und Transport. Hat die EnBW eine solche Genehmigung? Oder ist die Information zur Notwendigkeit nicht korrekt?
Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde, also des Umweltministeriums Baden-Württemberg, können fertig beladene Castor-Behälter, die für den Transport nach Neckarwestheim vorgesehen sind, auf dem gesicherten Anlagengelände des KWO bereitgestellt werden. Aus Sicherungsgründen können keine näheren Angaben zu Örtlichkeiten gemacht werden. Selbstverständlich werden die Vorgaben der Aufsichtsbehörde eingehalten.
Noch mal zum vermeintlichen Stillstand: Wartet man seitens der EnBW nun am Ende doch ab, wie die Gerichte über die von der Gemeinde Neckarwestheim eingebrachten Einsprüche zu Transport/Einlagerung entscheiden?
Die Wirksamkeit der Transportgenehmigung sowie der Aufbewahrungsgenehmigung der beladenen Castor-Behälter im Zwischenlager Neckarwestheim ist durch den jeweils durch die Gemeinde Neckarwestheim eingelegten Widerspruch nicht beeinträchtigt. Beide Genehmigungen sind vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) mit einem sogenannten Sofortvollzug ausgestattet worden. Die Gemeinde Neckarwestheim wehrt sich im gerichtlichen Eilverfahren jeweils gegen diesen Sofortvollzug und hat gerichtliche Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Auch diese Eilanträge beeinträchtigen - bis zu gerichtlichen Entscheidungen in der Hauptsache - nicht die Wirksamkeit der Genehmigungen.