Versprechen nicht gehalten

Hockenheim verklagt die Deutsche Bahn

Gemeinderäte sprechen sich einstimmig für eine Klage aus - "Variante 7" ist nicht ausreichend

25.10.2018 UPDATE: 26.10.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Viele Hockenheimer Bürger sind dem Lärm vorbeifahrender Güterzüge ausgesetzt. Foto: Lenhardt

Hockenheim. (hab) Der Stachel sitzt tief. Dass sich die Deutsche Bahn seit 40 Jahren nicht dazu herab lässt, die Versprechen die sie der Stadt Hockenheim gegeben hat, umzusetzen, macht die Hockenheimer aber noch lange nicht sprach- und schon gar nicht zahnlos. Ganz bestimmt nicht in einer Stadt, in der es eine Bürgerinitiative wie Biss (Bürgerinitiative Stille Schiene) gibt. Die Stadtverwaltung hat sich jetzt dazu entschlossen, gegen die im Planfeststellungsbeschluss von der Bahn vorgelegte "Variante 7" Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzureichen. Von den Gemeinderäten gab es in der jüngsten Sitzung Rückendeckung für den Vorstoß.

Die "Variante 7", die eine 150 Meter lange und nur eine niedrige Schallschutzwand aufweist, wird von der Stadt und den Bürgern abgelehnt. Die Bahn hat in dieser Variante neben der Mini-Lärmschutzwand nur zugestanden, zusätzlich die Gleise in regelmäßigen Zeitabständen zur Lärmminderung abzuschleifen. Schallschutzfenster könnten unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Das ist den Hockenheimern zu wenig. Deshalb stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Klage.

Von einer "Unverschämtheit" sprach SPD-Fraktionschef Willi Keller. "Zwischen 1981 und 2018 hat sich die Bahn nicht bewegt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe dagegen hat uns immer wieder unterstützt", gab er zu Protokoll. Markus Fuchs (CDU) stimmte ihm zu und fragte: "Die Bahn hält ihre von ihr selbst damals unterschriebene Vereinbarung nicht ein. Wozu gibt es eigentlich Verträge, wenn sie nicht eingehalten werden?", fragte er in die Runde. Die Freien Wähler bekundeten durch Klaus Zizmann ihre Zustimmung zur Klageeinreichung. Und Adolf Härdle (Grüne) betonte, "dass es hier nicht nur um unser Recht geht. Das ist eine Störung des Rechtsstaats. Noch dazu durch ein Bundesunternehmen. Das macht die Sache besonders pikant".

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Die Unzufriedenheit mit der Deutschen Bahn war bei Verwaltungsspitze und Gemeinderäten immer größer geworden. Zunächst schien das Prozessrisiko gegen ein Unternehmen dieser Größenordnung weitgehend unkalkulierbar. Doch mittlerweile hat sich die Stadt Hockenheim mit Rechtsanwältin Alexandra Friedrich einen erfahrenen Rechtsbeistand gesichert. Die Rechtsanwältin wurde beauftragt, den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts auszuwerten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Alexandra Friedrich kam nun zu dem Entschluss, dass die Stadt Klage gegen den ergangenen Planfeststellungsbeschluss einreichen sollte. Ziel sei es, dass das Eisenbahnbundesamt und die DB Netz AG dazu verpflichtet werden, die von der Stadt Hockenheim geforderte Variante 12 zur Planfeststellung zu beantragen. Bei dieser Variante wäre die Lärmschutzwand deutlich höher und länger.

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