Bei einem Rennen im Mannheimer Stadtteil - hier ein Archivbild - wurde der dreijährige Hengst "Radmaan" in eine Hecke gedrängt. Er musste eingeschläfert werden. Foto: Gerold
Von Wolf H. Goldschmitt
Mannheim. Der grausame Tod zweier Pferde auf der umstrittenen Strecke des Badischen Rennvereins in Mannheim-Seckenheim bleibt für die Beteiligten ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft wird wegen Tierquälerei kein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter oder die Besitzer und Reiter der Pferde "Radmaan" und "Hyper Hyper" einleiten. Die Vorwürfe der Tierrechtsorganisation Peta, dass an den beiden ersten Renntagen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden sei, teilt die Behörde nach sechswöchiger Prüfung nicht. Fahrlässiges Handeln falle nicht unter diesen Straftatbestand, heißt es in einer Stellungnahme. Deswegen komme nur eine Ordnungswidrigkeit in Betracht.
Beim Tod des Pferdes "Hyper Hyper" lägen der Staatsanwaltschaft "keine hinreichenden Anhaltspunkte für die vorsätzliche Beibringung erheblicher Leiden vor". Es gäbe keinen Beweis dafür, dass der zu Beginn des Rennens im März erlittene Schulterbruch vorsätzlich herbeigeführt worden sei. Das qualvolle Weitertraben des Pferdes auf drei Beinen habe dem Tier Schmerzen bereitet, wird konstatiert. Doch das Verhalten des Reiters, der weiterritt, wird nicht als rechtswidrig angesehen.
Das verletzte Pferd hätte eine Gefahrenquelle für andere dargestellt. Und der Jockey hätte zur Verhütung weiterer Unglücksfälle ausweichen müssen - obwohl das Tier vor Schmerzen schrie. Bei einem weiteren tödlichen Reitunfall im April, in dessen Folge "Radmaan" eingeschläfert werden musste, handelt es sich nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft lediglich um ein Unglück. Auch hier "liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Pferd vorsätzlich Schmerzen und Leiden zugefügt wurden", so das Fazit. Dem dreijährigen Pferd habe nicht wegen Überforderung eine tödliche Dosis injiziert werden müssen, sondern wegen einer Verletzung infolge des Zusammenpralls mit der Abgrenzung der Waldrennbahn.
Deshalb schließt die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen Sicherheitsmaßnahmen wie Beschaffenheit der Rails oder der Überprüfung der Steigbügel vor dem Rennen nicht aus. Dabei handle es sich aber "allenfalls um Ordnungswidrigkeiten". Dafür ist das Veterinäramt der Stadt Mannheim zuständig.