Staatsanwalt spricht von Unglücksfall
Der Tod von zwei Rennpferden in Mannheim ist aus Sicht der Behörde "allenfalls eine Ordnungswidrigkeit"
Von Wolf H. Goldschmitt
Mannheim. Der grausame Tod zweier Pferde auf der umstrittenen Strecke des Badischen Rennvereins in Mannheim-Seckenheim bleibt für die Beteiligten ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft wird wegen Tierquälerei kein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter oder die Besitzer und Reiter der Pferde "Radmaan" und "Hyper Hyper" einleiten. Die Vorwürfe der
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