Kommissionierer muss nicht ins Gefängnis
Prozess wegen besonders schweren Betrugs - Gericht verurteilt Mann zu zwei Jahren auf Bewährung
Von Volker Widdrat
Schwetzingen/Mannheim. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Decathlon-Filiale in Schwetzingen, dem die Staatsanwaltschaft Diebstahl in einem besonders schweren Fall sowie Betrug vorgeworfen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim verurteilte den 30-Jährigen am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
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