Schwetzingen. (pol/lyd) Wie bereits berichtet, hatte ein Pitbull-Mischling ohne Maulkorb am vergangenen Dienstag, 17. November, einen 17-Jährigen in der Siedlerstraße angegriffen. Wie die Polizei mitteilt, ermittelt die Polizeihundeführerstaffel nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Nach jetzigem Kenntnisstand hatte der Hund den Jugendlichen angesprungen und derart verletzt, dass sofortige medizinische Hilfe erforderlich war. Entgegen ersten Berichten soll er diesen jedoch nicht gebissen haben. Dies wurde im Nachhinein im Rahmen der Fortführung der Ermittlungen bekannt.
Weitere Überprüfungen hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde werden vom Landratsamt dennoch durchgeführt.
Update: Dienstag, 24. November 2020, 16.18 Uhr
Pitbull-Mischling fällt 17-Jährigen an
Der Hund ohne Maulkorb hatte sich von seinem Besitzer losgerissen, der ihn nur am Halsband festgehalten hatte.
Schwetzingen. (pol/mare) In der Siedlerstraße hat am Dienstagabend gegen 21.50 Uhr ein Hund einen 17-Jährigen angefallen. Das berichtet die Polizei.
Der Pitbull-Mischling, der keinen Maulkorb trug, reagierte vermutlich auf das Bellen eines anderen Hundes und riss sich von seinem Besitzer los. Dieser hatte den Hund nur mit der Hand am Halsband festgehalten.
Zunächst biss der Mischlingshund den vorbeilaufenden 17-Jährigen in den Oberarm, dann krallte er sich mit beiden Pfoten in der Jacke fest und sprang ihn schließlich noch von vorne an. Hierbei zog sich der Jugendliche Verletzungen im Gesicht, am Arm und am Rücken zu. Außerdem wurde seine Kleidung zerrissen.
Der Hundebesitzer kam ihm zu Hilfe und zog den Hund weg und übergab ihn seiner Begleitung. Danach kümmerte er sich sofort um den Verletzten, der im Anschluss ambulant in einer nahegelegenen Klinik versorgt wurde.
Der Besitzer des Pitbull-Mischlings muss sich nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. Das Landratsamt wurde über den Vorfall informiert. Dort werden Überprüfungen hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde durchgeführt.