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So läuft die Erstattung von Eintrittskarten

Bei ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen - Meistens gibt es Gutscheine

04.08.2020 UPDATE: 05.08.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Heidelberg. (wit) Erst einen Gutschein und später, falls gewünscht, dann doch noch die Rückzahlung des Geldes: Nach dem Ausfall zahlloser Konzerte und anderer Veranstaltungen im Zuge der Corona-Krise hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Veranstalter eines Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitevents, das wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann, dazu berechtigt,

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