Prozess wird neu aufgerollt

Frankenthaler Doppelmord-Urteil zum Teil aufgehoben

Prozess gegen mutmaßliche Mittäterin muss nach einer Entscheidung des BGH neu aufgerollt werden

01.07.2020 UPDATE: 02.07.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Das Landgericht Frankenthal. Foto: dpa-Archiv

Von Alexander Albrecht

Frankenthal/Karlsruhe. Vor mehr als drei Jahren sollen Ramazan G., Hüseyin T. und Yasemin T. einen Unternehmer (49) aus Mutterstadt und einen 64-jährigen Automatenhersteller aus Brühl entführt, erpresst und ermordet haben. Der Pfälzer hatte von seiner Familie und Freunden eine Million Euro Lösegeld organisiert und von einem Mittelsmann übergeben lassen. Trotzdem musste er sterben.

Das Landgericht Frankenthal verurteilte im September 2018 das hoch verschuldete Trio im Alter von damals 39 bis 50 Jahren zu lebenslangen Haftstrafen. Zusätzlich stellte die Erste Große Strafkammer bei allen drei die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass die Verurteilten nicht bereits nach 15 Jahren hinter Gittern die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragen können.

Für Ramazan G., den ehemaligen Betreiber einer Wellness-Anlage, verhängte das Gericht aufgrund seiner Vorstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revisionsanträge entschieden – und das Urteil gegen Yasemin T. aufgehoben. Er stufte nach einer Mitteilung des Landgerichts die Feststellungen der Kammer in Bezug auf ihren Tatbeitrag als nicht ausreichend ein.

Das heißt: Der Prozess gegen die Frau wird neu aufgerollt – aber von einer anderen Kammer in Frankenthal geführt. Die teilgeständige Yasemin T. soll die Geschäftsleute jeweils unter falschem Namen und einem Vorwand in eine Lagerhalle im Mannheimer Stadtteil Waldhof gelockt haben – wo bereits ihre Komplizen warteten und die Falle zuschnappte. Sie will aber von der Tötungsabsicht nichts gewusst haben.

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Dagegen hat der BGH die Verurteilungen von Hüseyin T. und Ramazan G. wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs in zwei Fällen bestätigt. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Allerdings hob der BGH die Sicherungsverwahrung für Ramazan G. auf. Der Grund: Die Frankenthaler Richter hätten dessen "Verteidigungsverhalten" zu Unrecht berücksichtigt. Ramazan G. hatte sich gleich zu Beginn des Prozesses von seiner Anwältin distanziert und ihr vorgeworfen, sich ihr Mandat durch unlautere Mittel erschlichen zu haben. Beweisen konnte er das nicht. Nach Einsicht in die Akten hatte er eine mehr als 100-seitige Einlassung geschrieben und versucht, die Morde Hüseyin T. zuzuschieben. Er sprach von einer Bande, die ihn unter Druck gesetzt habe.

Seine Aussage habe er im Prozess immer wieder angepasst, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schräder. Die Bande gab es nach Auffassung des Gerichtes nicht. "Am Tatort waren nach unserer Überzeugung nur die beiden Männer und das jeweilige Opfer", so Schräder.

Die Termine für die Verhandlungen gegen Yasemin T. und Ramazan G. – bei ihm geht es nur um die Sicherungsverwahrung – sind noch nicht terminiert.

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