Die Schwetzinger Straße (hier: Richtung Eppelheim) führt mitten durch Plankstadt und ist trotz der B 535- und der östlichen Umgehung weiterhin stark frequentiert. Foto: Lenhardt
Von Harald Berlinghof
Plankstadt. Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein gesetzlicher Auftrag des Landes an die Kommunen. In Plankstadt geht es dabei ausschließlich um den Verkehrslärm, denn Lärm emittierende Industrie gibt es in der Gemeinde nicht.
"Auch, um den Lärm, den der Rasenmäher des Nachbarn erzeugt, geht es dabei nicht", betonte Wolfgang Schröder vom Ingenieurbüro BS Ingenieure, das von Plankstadt mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans beauftragt wurde.
Insgesamt ist nur ein kleiner Teil der Plankstadter Wohnbebauung durch Verkehrslärm stark belastet, wie Schröder dem Gemeinderat jetzt darlegte. Dabei handelt es sich um die alte Durchgangsstraße Schwetzinger Straße/Eppelheimer Straße.
Dort werden an einigen Stellen die Grenzwerte am Tag von 70 Dezibel überschritten. "Das ist sehr laut", so Schröder. Hier bestehe ein "vordringlicher Handlungsbedarf". Die relativ gerade, in Nord-Süd-Richtung durch den Ort verlaufende Eisenbahnstraße überschreitet die Grenzwerte übrigens nicht.
Auf keiner Straße innerhalb der Gemeinde werden mehr als 7500 Autos pro Tag gezählt. Das war vor der Fertigstellung der B535-Umgehung und der östlichen Umgehung in Richtung Eppelheim ganz anders.
Wie ein rotes Band schlängelt sich heute daher auf den Lärmkartierungsplänen des Ingenieurbüros die rot markierte Lärmstrecke um Plankstadt herum. Entlang der Umgehungsstraßen sorgen aber aktive Lärmschutzmaßnahmen wie etwa Lärmschutzwälle dafür, dass der Schall weitgehend draußen bleibt.
Doch die Zahl der Autos ist nicht der einzig ausschlaggebende Faktor für eine Lärmbelastung. Auch die Art der Bebauung spielt eine wichtige Rolle. Dort wo die Häuser - ohne Vorgärten und nur mit schmalen Gehwegen davor - direkt an der Straße stehen, reflektiert der Schall zwischen den beiden bebauten Straßenseiten hin und her. So in der Ortsmitte an der Eppelheimer/Schwetzinger Straße. Dort liegt gewissermaßen der Brennpunkt der Plankstadter Lärmbelastung.
Die vom Ingenieurbüro errechneten Werte sind alle bereits bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern berechnet. In Plankstadt gilt bekanntlich bereits seit Jahren durchgängig Tempo 30. Somit sind in der Gemeinde schon einige der möglichen Maßnahmen zur Schallemissionsbegrenzung umgesetzt: Umgehungsstraßen sind vorhanden, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eingeführt.
Möglich wären weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen entlang der Eppelheimer/Schwetzinger Straße. "Aber darüber entscheidet letztlich das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Das RP hat dafür das letzte Wort", erklärte Schröder.
Denkbar sei auch noch eine Fahrbahnsanierung mit dem Einbau von lärmmindernden Belägen. "Die sind aber teurer und halten nicht so lange wie normaler Asphalt", warnt er. Lärmschutzwände kommen an dieser Stelle mit der engen Bebauung grundsätzlich nicht in Frage, aber passiver Schallschutz, etwa in Form von Lärmschutzfenstern, sei machbar. Dabei seien sogar Förderungen von außerhalb der Gemeindeebene denkbar.
Gefragt wurde der Experte, ob eine Begrünung schallmindernd wirke. "Das ist erst effektiv und messbar bei dichtem Stammbewuchs auf 20 Metern Breite. Also an der Stelle des vordringlichen Bedarfs in Plankstadt aus Platzgründen nicht möglich", sagte Schröder.
An der Aufstellung eines Lärmaktionsplans muss die Öffentlichkeit übrigens angemessen beteiligt werden.