Das Landgericht Frankenthal. Foto: dpa-Archiv
Von Annegret Ries
Frankenthal. Als infantil, egozentrisch, selbstgefällig und emotional instabil beschrieb der psychiatrische Sachverständige, Ralf Werner, in einer Verhandlung der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal eine 26-jährige Ludwigshafenerin. Sie soll am 15. Oktober 2018 ihr sieben Wochen altes Baby schwer misshandelt haben. Misshandlung von Schutzbefohlenen, schweren sexuellen Missbrauch und gefährliche Körperverletzung werfen die Staatsanwälte Esther Bechert und Daniel Mayr der 26-Jährigen und ihrem zwei Jahre jüngeren Partner vor.
Die Ludwigshaferin hat im Lauf der Verhandlung von ihrem Anwalt Alexander Kiefer mitteilen lassen, dass der 24-Jährige das Kind verletzt habe. Ein Teil der Verletzungen könne auch daher rühren, dass das Baby bei einer Autofahrt aus der Liege gerutscht sei. Die Wunden des Kindes seien ganz oder fast verheilt, und der kleine Junge habe sich körperlich und organisch "relativ gut entwickelt", berichtete der vom Familiengericht eingesetzte Vormund. Über die seelischen Folgen lasse sich noch nichts sagen.
Die Frau habe laut Werner eine normale Intelligenz und keine psychiatrische Erkrankung. Doch habe die Frau eine "emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline". Sie lenke gern die Aufmerksamkeit auf sich, lebe ihre Bedürfnisse aus und sei nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen. Es mangele ihr an Empathie und sie neige zu emotionalen Ausbrüchen. Doch würden diese nicht so weit gehen, dass die Misshandlungen des Säuglings Affekttaten sind.
Der Prozess wird am 21. Oktober mit dem rechtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt. Ein Urteil wird spätestens am 25. Oktober erwartet.