Kein Gefängnis nach Messerattacke auf angeblichen Nebenbuhler
Das Landgericht Mannheim verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung.
Von Volker Widdrat
Schwetzingen/Mannheim. Der 50-jährige Eppelheimer, dem die Anklage vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorgeworfen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei
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