Der Angriff, um den es bei dem Prozess geht, geschah im Mai 2018 in einem Lokal in der Kurpfalz-Passage. Foto: Lenhardt
Von Volker Widdrat
Schwetzingen/Mannheim. Der 50-jährige Eppelheimer, dem die Anklage vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorgeworfen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren auf Bewährung. Sein Verteidiger Manfred Zipper war mehr als zufrieden: "Mein Mandant ist sehr erleichtert." Auch der Erste Staatsanwalt Frank Stork verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Beschuldigte habe von Anfang an zugegeben, am 6. Mai 2018 in einem Lokal in der Kurpfalz-Passage in Schwetzingen einen vermeintlichen Nebenbuhler zunächst mit Faustschlägen traktiert zu haben, erklärte der Vorsitzende Richter, Gerd Rackwitz, in der Urteilsbegründung. Aus Wut darüber, dass sich seine von ihm getrenntlebende Ehefrau mit dem 45-jährigen Geschädigten traf, ging der Mann nach der Prügelattacke nach Hause und holte ein Klappmesser, so der Richter. Um der Security zu entgehen, betrat er das Lokal durch einen Seiteneingang. Der Angreifer klappte das Messer auf und ging mit schnellen Schritten auf den 45-Jährigen zu. Seine Frau versuchte noch, ihren Bekannten zu schützen und den Angriff abzuwehren – erfolglos.
Der Angeklagte verletzte sein Opfer mit Messerstichen an Hals und Arm sowie im Unterbauch. Anschließend ließ er das Tatwerkzeug fallen. Die Verletzungen des 45-Jährigen seien "abstrakt lebensgefährlich" gewesen, so der Vorsitzende Richter. Für die Kammer sei unstrittig gewesen, dass der 50-Jährige das Messer auf jeden Fall einsetzen wollte. "Es lag auf der Hand, dass er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat", betonte Rackwitz.
Zur Tatzeit hatte der große, schwere Mann knapp 2,5 Promille Alkohol im Blut. Dieser "schwere Rauschzustand" habe seine Handlungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Die Kammer könne nicht ausschließen, dass auch die Steuerungsfähigkeit deutlich vermindert war. Einen minderschweren Fall konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Der Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung mit einer Waffe schuldig gemacht. Im Nachhinein habe er zwar mit dem Opfer einen "kommunikativen Prozess angestoßen", indem er ihm während des Verfahrens 10.000 Euro in bar als Schmerzensgeld übergab und weitere 20.000 Euro als Entschädigung in Aussicht stellte. Damit sei aber noch kein angemessener Ausgleich vorgenommen.
Eine Milderung der Strafe sei nicht möglich, betonte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sei zwar geständig gewesen und nicht vorbestraft. Außerdem habe er sich freiwillig einer Therapie unterzogen. Doch der Geschädigte leide noch immer unter der gravierenden Tat mit bedingtem Tötungsvorsatz.
Rackwitz monierte zudem, das Verfahren habe sehr lange gedauert. Seit Herbst 2018 lag ein Haftbefehl mit Meldeauflagen gegen den 50-Jährigen vor. Er ist mit dem Urteil nun außer Vollzug gesetzt. Die Kammer fasste eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen Körperverletzung für die Faustschläge sowie eine Haftstrafe von 23 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung für den Messerangriff zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zusammen. Der 50-Jährige solle das Urteil als Warnung sehen und in Zukunft ein straffreies Leben führen, mahnte der Richter.