Plus Messerangriff in Schwetzingen

Kein Gefängnis nach Messerattacke auf angeblichen Nebenbuhler

Das Landgericht Mannheim verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung.

25.01.2021 UPDATE: 26.01.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Der Angriff, um den es bei dem Prozess geht, geschah im Mai 2018 in einem Lokal in der Kurpfalz-Passage. Foto: Lenhardt

Von Volker Widdrat

Schwetzingen/Mannheim. Der 50-jährige Eppelheimer, dem die Anklage vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag vorgeworfen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei

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