Plus Kaminfeger abgewiesen

Landratsamt nimmt zum "Schornsteinfeger-Fall" Stellung

Ein Schwetzinger hatte den Handwerker wegen eines fehlenden Corona-Tests nicht in sein Haus gelassen.

28.05.2021 UPDATE: 29.05.2021 06:00 Uhr 3 Minuten, 48 Sekunden
Dicker Wälzer: Das Schornsteinfeger-Handwerksrecht. Foto: dpa

Von Stefan Hagen

Schwetzingen. Ein angedrohtes Bußgeld sorgt für mächtig Wirbel: Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises will von einem Schwetzinger knapp 90 Euro als Strafe einziehen, weil der Mann Mitte Dezember vergangenen Jahres einen Schornsteinfeger, der keinen negativen Coronatest vorweisen konnte, nicht in sein Haus gelassen hat. Und damit nicht genug: Sollte der

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