Von Jasper Rothfels und Alexander Albrecht
Frankenthal/Lambrecht. Seit nunmehr sieben Monaten verhandelt das Frankenthaler Landgericht die beiden mutmaßlichen Morde in einem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht. Eigentlich sollte am 7. Mai das Urteil gegen die drei Angeklagten verkündet werden - doch der Zeitplan ist nicht zu halten. Vorsichtshalber legte das Gericht weitere Termine bis zum 19. Juli fest.
Der psychiatrische Gutachter, der entgegen der Planung am Donnerstag nicht vortragen konnte, kam auch am Freitag nicht zu Wort. Dafür ging es um einen Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen das Gericht, den eine andere Kammer als unbegründet abwies. Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass die Richter voreingenommen seien, hieß es in dem verlesenen Beschluss.
In dem Verfahren stehen drei ehemalige Pfleger des Awo-Seniorenheims in Lambrecht vor Gericht: die 27 Jahre alte Celina M. sowie Michael K. (49) und Danny L. (25). Sie sollen eine 85-jährige Bewohnerin zu dritt getötet haben, der Mord an einer weiteren Patientin (62) wird nur den Männern zur Last gelegt. L. hat die Tötung der jüngeren Frau zugegeben, die Ex-Kollegen bestreiten die Vorwürfe.
Der Befangenheitsantrag war am Donnerstag von Michael K.s Anwälten gestellt worden. Sie hatten ihn unter anderem damit begründet, dass das Gericht an diesem Tag ihre sieben Beweisanträge abgelehnt hatte. Äußerungen der Vorsitzenden Richterin Eva van Daele-Hunt legten zudem den Verdacht nahe, dass der Kammer die Einhaltung des Terminplans wichtiger sei als eine schnelle Sachaufklärung, sagte Verteidigerin Jessica Hamed.
Dies sahen die anderen Richter im Beschluss zur Ablehnung des Befangenheitsantrags jedoch anders. Die Anwälte von Michael K. beantragten daraufhin, jene Ärztin als Zeugin zu laden, die nach dem mutmaßlichen Mord an der 62 Jahre alten Heimbewohnerin am 20. Februar 2016 den Totenschein ausgestellt hatte. Man wolle sie hören, um zu beweisen, dass die Frau eines natürlichen Todes gestorben sei, sagte Anwalt Timo Korn. Die Kammer halte es für sinnvoll, die Ärztin für den 7. Mai zu laden, sagte van Daele-Hunt. Der Anwalt des 25 Jahre alten Angeklagten hatte zu Bedenken gegeben, dass die Medizinerin die einzige Zeugin sei, die die Tote untersucht habe.
Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz geht davon aus, dass Michael K. und Danny L. der schwerkranken Frau so viel Insulin verabreichten, bis sie starb. Die Anklage stützt sich auf WhatsApp-Nachrichten, die sich die Männer geschrieben hatten. "Spritz se nochmal", soll L. getippt haben, daraufhin K.: "Was meinst, warum der (Blutzuckerspiegel, Anm. d. Red.) nicht hoch geht?"
L. forderte im Anschluss von K., die Infusion mit Glukose abzudrehen, die ein Notarzt der stark unterzuckerten 62-Jährigen Stunden vor ihrem Tod gelegt hatte. Anwältin Jessica Hamed vertritt die These, dass die Chat-Unterhaltung keinen Realitätsbezug hat. Zudem hätte ein unbelasteter Pfleger, der am 20. Februar mehrfach im Zimmer der 62-Jährigen war, sicher beanstandet, wenn die Glukose-Infusion abgestellt worden wäre. Richterin van Daele-Hunt lehnte eine weitere Ladung des Mannes ab, er habe sich bei seiner Vernehmung am 14. November bereits umfassend geäußert.