Pasquale Passarelli mit seiner 1984 errungenen Goldmedaille. Archivbild: Kunz
Frankenthal. (alb) Was ist eine Bande? Im juristischen Sinn ist die Sache klar. Mindestens drei Personen tun sich zusammen, um für eine ungewisse Dauer Straftaten zu begehen. So soll es auch bei dem angeklagten Trio gewesen sein, das sich derzeit vor dem Frankenthaler Landgericht verteidigen muss. Die Staatsanwaltschaft wirft Ringer-Legende Pasquale Passarelli (61), dem italienischen Pizzeriabetreiber Stefano I. (63) und dem Kroaten Mile R. (70) unter anderem vor, seit Ende 2017 eine "professionell gemachte" Indoor-Plantage mit Cannabis-Pflanzen in einem Haus in Östringen aufgezogen zu haben.
Mile R. soll zu diesem Zweck dort eingezogen sein und habe als "Gärtner" fungiert. Passarelli und Stefano I. halfen laut Staatsanwaltschaft bei der Aufzucht der Gewächse und übernahmen den "Vertrieb". Die Ermittler entdeckten in dem "Drogenhaus" später auf allen Etagen und in mehreren Zimmern insgesamt 850 Cannabis-Pflanzen unterschiedlicher Größe. 17 Kilo des bereits abgeernteten und verkaufsfertigen Rauschgifts stellten die Fahnder zudem im Lokal von Stefano I. im pfälzischen Weisenheim am Sand sicher.
Der Gastronom hat jetzt vor Gericht Passarelli entlastet. "Der Pasqua hat damit nichts zu tun", sagte er laut einem Bericht der "Rheinpfalz". Stefano I. und auch Mile R. betonten in Erklärungen, dass nur sie in den Anbau von und Handel mit Drogen verwickelt seien. Demnach soll sich Passarelli um den gesundheitlich angeschlagenen ältesten Angeklagten in dem Östringer Haus gekümmert haben.
Nach Angaben eines Ermittlers der Ludwigshafener Kripo war der Olympiasieger von 1984 an 58 von 84 observierten Tagen in dem Haus. Weit hatte es der 61-jährige Angeklagte nicht, wohnte er doch in der nur 20 Autominuten entfernten Gemeinde Hambrücken im Kreis Karlsruhe. Laut Polizei soll Passarelli aber auch im Januar dieses Jahres gemeinsam mit Stefano I. einem ebenfalls in U-Haft sitzenden Mann im pfälzischen Mutterstadt 1,3 Kilogramm Marihuana verkauft haben.
Staatsanwältin Gabriele Werner rechnete beim Prozessauftakt im Oktober damit, dass die drei Angeklagten versuchen werden, die Kammer davon zu überzeugen - wenn überhaupt -, als Einzeltäter gehandelt zu haben. Beim bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, der dem Trio zur Last gelegt wird, sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Fällt der Anklagepunkt "bandenmäßig" dagegen weg, sinkt das Mindeststrafmaß auf jeweils ein Jahr. Steckt hinter den Einlassungen von Stefano I. und Mile R. also das Kalkül, mit einer geringeren Haftstrafe davon zu kommen? Das muss das Gericht entscheiden.
Passarelli, der bei seiner polizeilichen Vernehmung die Vorwürfe gegen ihn bestritten haben soll, verzichtete beim letzten Verhandlungstag auf eine Erklärung.