Heidelberg/Mannheim. (pol/lyd) Am Wochenende mussten Polizeibeamte mehrere sogenannte "Corona-Partys" im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim auflösen. Wie die Polizei mitteilt, zeigten sich die Betroffenen dabei größtenteils uneinsichtig.
Gruppe zieht von Wohnung zu Wohnung: Weil sie im Verdacht stehen, gegen die Corona-Verordnung verstoßen zu haben, wurden die Ermittlungen gegen vier Personen im Alter von 18 bis 22 Jahren eingeleitet. Alle vier sollen am Samstagabend an einer Party in einer Wohnung im "Zollhofgarten" in der Bahnstadt teilgenommen haben, an der insgesamt 20 Teilnehmer anwesend gewesen sein sollen.
Wie die Ermittlungen ergaben, zog die Gruppe von der einen Wohnung zu einer anderen Wohnung in der Nightingalestraße, um dort weiterzufeiern. Als die Personen gegen 23.40 Uhr auf dem Weg dorthin von den verständigten Streifen angetroffen wurden, flüchteten alle bis auf die vier Personen, drei Männer und eine Frau, die sich jetzt verantworten müssen.
Keine Einsicht bei Feier in Sinsheimer Vereinsheim: "Das macht doch jeder", schallte es uneinsichtig der Polizei entgegen, als sie sechs junge Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren am frühen Sonntagmorgen in einem Vereinsheim im Stadtteil Rohrbach antrafen. Die Streife hatte kurz nach Mitternacht festgestellt, dass im Vereinsheim Licht brannte und mehrere Fahrzeuge davor geparkt waren. Als die Streife davor anhielt, war das Licht plötzlich aus, im Freien roch es nach Marihuana, durch eine offene Tür wurde das Vereinsheim anschließend betreten.
In einem Raum zusammengekauert saßen die sechs jungen Männer, auf dem Tisch mehrere Flaschen Alkoholika. Nachdem die Personalien von allen erhoben waren -eine Durchsuchung nach Drogen war negativ verlaufen- wurde die "Party" beendet. Wegen des Verdacht, gegen die Corona-Verordnung verstoßen zu haben, müssen sich alle sechs junge Männer verantworten.
23 Feiernde auf 50 Quadratmeter in Mannheim-Schönau: Am Freitagabend wurden Beamte des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen auf eine Feier mehrerer Personen im Apenrader Weg im Mannheimer Stadtteil Schönau hingewiesen. Als sie gegen 19.30 Uhr vor Ort eintrafen, befanden sich in der knapp 50 Quadratmeter großen Wohnung 23 Personen, die einen Geburtstag feierten.
Die Polizisten beendeten die Feier und verwiesen die Teilnehmer der Örtlichkeit. Die Gastgeberin und deren Gäste gelangen nun zur Anzeige.
Partygäste verbarrikadierten sich in den Quadraten: Wegen einer Ruhestörung durch überlaute Musik und Grölen wurden Beamte des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt gegen 23.15 Uhr auf eine Party in U1 aufmerksam. Die Gastgeberin gestand bereits an der Tür ihren Fehler ein und ließ die Polizisten in ihre Wohnung.
15 Gäste hatten sich zunächst in einem Zimmer verbarrikadiert. Sie kamen auf Aufforderung der Beamten kurz danach heraus. Drei weitere hatten sich auf dem Balkon und hinter einer Türe versteckt.
Durch deeskalierendes Einschreiten der Uniformierten konnte die aggressive Stimmung der Gäste gegenüber den polizeilichen Maßnahmen beruhigt werden. Alle Gäste wurden der Örtlichkeit verwiesen und zur Anzeige gebracht.
"Versteckspiel" bei Heidelberger Kellerparty: Fast zur selben Zeit mussten Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Mitte eine Party im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Römerstraße auflösen. Als die Feiernden die Polizeibeamten bemerkten, versuchten sie sich in den angrenzenden Räumen zu verstecken, öffneten letztlich aber die Eingangstüre.
Neben dem Gastgeber selbst wurden zunächst nur zwei Gäste festgestellt. Der Gastgeber versicherte zunächst noch, dass sich keine weiteren Personen im Keller aufhalten würden. Als die Beamten nachschauten, entdeckten sie jedoch drei Frauen, die sich unter einem Wäscheständer versteckten. Ein Mann kauerte hinter einer Waschmaschine. Neben dem Gastgeber wurden auch alle Gäste angezeigt.
Vier weitere Partys in Mannheim und Heidelberg: Im Verlauf der Nacht mussten vier weitere Feiern im Bereich Heidelberg und Mannheim aufgelöst werden. Hier hatten jeweils vier Personen in privaten Räumen zusammen gefeiert und dabei zusammen Alkohol getrunken.
Die Kontrollen ergaben, dass bei allen Feiern die Gäste aus mehr als zwei Haushalten stammten. Zudem zeigten sich die Gastgeber aber auch die Gäste den polizeilichen Maßnahmen gegenüber wenig aufgeschlossen.
Das Polizeipräsidium Mannheim weist deshalb erneut daraufhin, dass persönlicher Kontakt zum Infektionsschutz aller auf ein Minimum reduziert werden sollte.
Zudem gilt: Treffen oder Feiern im privaten oder öffentlichen Raum sind nur erlaubt, wenn die Personen aus maximal zwei Haushalten stammen oder wenn diese in gerader Linie miteinander verwandt sind. In allen Fällen gilt: höchstens zehn Personen.
Die intensivierten Maßnahmen des Polizeipräsidiums Mannheim werden auch weiterhin fortgesetzt und Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz konsequent zur Anzeige gebracht.
Update: Montag, 23. November 2020, 12.28 Uhr