Von Olivia Kaiser
Mannheim. Husam A. nimmt das Urteil äußerlich gefasst entgegen: Am Donnerstag hat die Große Strafkammer des Mannheimer Landgerichts den 34-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an Gabriel V. verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Gerd Rackwitz sieht es als erwiesen an, dass er am 7. Juli 2020 seinem Opfer mit einer vollen Sektflasche brutal den Schädel zertrümmert hat. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass der Mann nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß gesetzt wird.
Die Leiche von Gabriel V. wurde erst einige Tage später, am 13. Juli, entdeckt. Schnell war den Ermittlern klar, dass es sich um ein Verbrechen handelte. Durch die Auswertung der Mobilfunkdaten des Getöteten ließ sich nicht nur der Todeszeitpunkt gut eingrenzen, die Kriminalpolizei hatte auch recht schnell Husam A. im Visier. Nach seiner Festnahme in hessischen Homberg an der Efze räumte er die Tat ein. Man habe keinen Anlass, an dieser Aussage zu zweifeln, so Rackwitz.
Der gebürtige Iraker lebt seit etwa 2018 im Raum Mannheim-Ludwigshafen. Nach Deutschland kam er 2016 über die Balkanroute. In den letzten Monaten vor dem Verbrechen verlor er zuerst seine Arbeit, dann seine Wohnung. Er trank viel Alkohol und konsumierte regelmäßig Cannabis, mitunter auch Kokain und Amphetamine. Ein Tiefpunkt war seine Ansteckung mit Skabies (Krätze).
Husam A. kam am Nachmittag in die Wohnung des Getöteten in der Neckarstadt. Er hoffe, dort übernachten zu können. Nach eigener Aussage – die sich aber auch mit Zeugenangaben deckt – hatte er Gabriel V. vor etwa einem Jahr im Mannheimer Schlosspark kennengelernt. Man habe sich angefreundet und später sexuellen Verkehr gehabt.
Laut einer Zeugenaussage habe sich daraus aber keine langfristige feste Beziehung entwickelt. Bevor beide sich am 6. Juli erstmals wieder sahen, gab es länger keinen Kontakt.
Der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines hatte ausgeführt, dass der Angeklagte wohl keine stabilen homosexuellen Neigungen verspüre, sondern wirtschaftliche Motive ein Grund gewesen sein könnten. Nach eigenen Angaben hatte Husam A. vor der Tat größere Menge Alkohol getrunken. Als Gabriel V. ihm eröffnete, dass er doch nicht bei ihm übernachten könne, sei er wütend geworden und habe mit der vollen Sektflasche zugeschlagen. Als er die stark blutenden Verletzungen an der linken Gesichtsseite und am Schädel des 35-Jährigen sah, habe er sich entschlossen, ihn zu töten, um ihm so späteres Leid zu ersparen.
Doch das sieht die Kammer anders: "Der Angeklagte hatte Angst, dass Gabriel V. ihn als Täter identifizieren könnte", erklärt Gerd Rackwitz. "Deshalb entschloss er sich, diesen zu töten." Damit handle es sich um eine Verdeckungstat – ein Mordmerkmal.
Und ein zweites Mordmerkmal sieht das Gericht als gegeben an: die Grausamkeit der Tat. Mehrfach schlug der Angeklagte demnach brutal mit der Sektflasche auf sein Opfer ein. "Mit roher und gefühlloser Gesinnung", so Rackwitz in der Urteilsbegründung. Dazwischen hielt Husam A. immer wieder inne, um zu sehen, ob er tot ist, sprach mit ihm. Damit habe der Angeklagte Gabriel V. große Schmerzen zugefügt und seine Qualen absichtlich verlängert.
Bis zu 30 Minuten könnte es gedauert haben, bis er das Bewusstsein verlor, schätzt die Gerichtsmedizinerin. Anhand der Blutspuren und der schweren Schädelverletzungen konnte sie das Geschehen im Detail rekonstruieren. "Die Tat geschah spontan", sagt Rackwitz. Doch der Umstand, dass Husam A. das Tatgeschehen bewusst hinausgezögert habe sowie sein Benehmen nach der Tat schlössen einen Affekt aus.
So durchsuchte der 34-Jährige gezielt die Wohnung des Getöteten und nahm unter anderem sein Handy, Laptop und die Ausweispapiere mit, um die Ermittlungen zu erschweren. Am nächsten Tag fuhr er nach Hamburg. Bei der Vernehmung hatte der 34-Jährige ausgesagt, er sei "voller Drogen und Alkohol" gewesen. Das stellt die Kammer nicht in Abrede, glaubt aber, dass der Angeklagte seinen Alkohol- und Drogenkonsum aufbauscht, weil er wohl hoffe, dass sich das strafmildernd auswirken könnte. Positiv sei zu bewerten, dass der Mann ein Geständnis abgelegt, die Tat bereue und sie nicht geplant habe.
Die Grausamkeit des Verbrechens, das Motiv der Vertuschung und sein Benehmen nach der Tat wiegen jedoch schwer. Aufgrund des Gesamtbilds und der Täterpersönlichkeit stellte das Schöffengericht die besondere Schwere der Schuld fest. "Eine Freiheit nach 15 Jahren, auch bei günstiger Prognose, ist unangemessen", betonte Gerd Rackwitz.
Verteidiger Steffen Kling will in Berufung gehen. Er hatte auf Totschlag plädiert und kann vor allem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht nachvollziehen.
Update: Donnerstag, 25. Februar 2021, 19.38 Uhr
Anklage fordert lebenslange Haft für Mord mit Sektflasche
Der Verteidiger von Husam A. plädiert auf Totschlag. Das Urteil soll am 25. Februar gefällt werden.
Von Olivia Kaiser
Mannheim. Im Mordprozess gegen Husam A. am Mannheimer Landgericht haben Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage am Mittwoch ihre Plädoyers gehalten – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Da ein Zeuge hinter verschlossener Tür ausgesagt hatte und die Angaben in den Schlussvorträgen Berücksichtigung fanden, mussten die Zuschauer draußen bleiben. Der 34-jährige Angeklagte wird beschuldigt, am 7. Juli 2020 Gabriel V. mit einer Sektflasche brutal den Schädel zertrümmert zu haben. Er wurde am 23. Juli im hessischen Homberg an der Efze festgenommen und hat im Polizeiverhör die Tat eingeräumt.
Nach RNZ-Informationen forderte Oberstaatsanwältin Jeannette Zipperer eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Falls das Gericht ihrem Antrag folgt, würde dies bedeuten, dass Husam A. nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß gesetzt werden kann. Als Mordmerkmale nannte Zipperer die Grausamkeit der Tat sowie die Absicht der Vertuschung. Verteidiger Steffen Kling sah diese Merkmale nicht gegeben und plädierte auf Totschlag mit einer zeitlich bemessenen Freiheitsstrafe.
Vor den Plädoyers verlas Dr. Hartmut Pleines, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, sein psychiatrisches Gutachten, das er im Auftrag der Staatsanwaltschaft verfasst hat. Der Experte erklärte, dass der Angeklagte wechselhafte Angaben bezüglich seiner Biografie und Selbstdarstellung gemacht habe, die sich nicht auflösen ließen. Diese Ambivalenz müsse man in Bezug auf seine Aussagen über seinen Drogenkonsum und seine sexuelle Orientierung bedenken, so der Gutachter.
"Melange" aus mehreren
Faktoren führte zur Tat
Da Husam A. bei einigen Themen eine detaillierte Auskunft verweigert habe, müsse er teilweise Hypothesen vortragen, so Pleines. Der 34-Jährige, der im Irak geboren wurde und 2016 nach Deutschland floh, leidet nicht unter einer psychiatrischen Erkrankung. Allerdings habe mit dem Asylverfahren eine gewisse Destabilisierung eingesetzt, führte Pleines aus. Der Angeklagte begann, viel Alkohol zu trinken und Drogen zu konsumieren, verlor seine Arbeit und glitt in die Obdachlosigkeit ab. Die Infektion mit Skabies (Krätze) dürfte eine zusätzliche Belastung gewesen sein. Die "desolate soziale Situation" und der übermäßige Alkoholkonsum am Tattag gehören für den Experten zur "Melange" aus mehreren Faktoren, die zur Tat führten.
Mit dem Getöteten verband Husam A. eine Freundschaft, in der es auch zu sexuellen Kontakten kam. Pleines’ Hypothese ist, dass der Angeklagte "eher nicht stabil homosexuell orientiert" ist und finanzielle Interessen eine Rolle gespielt haben könnten. Allerdings sei es für ihn "selbstbildbehauptender" sich zu outen, als sich Prostitution einzugestehen. Als Gabriel V. ihm dann trotz des Übernachtungsversprechens die Tür wies und es zum Streit kam, habe dies womöglich zum Zusammenbruch seines gedanklichen Konstrukts geführt.
Um eine Tat im Affekt handelt es sich laut Gutachter aber nicht, da Husam A. durchaus reflektiert habe. So hatte er ausgesagt, dass er Gabriel V. aufgrund der schweren Verletzungen des ersten Schlags von seinem Leiden erlösen und ihm ein Leben mit Behinderung ersparen wollte. Zudem nahm er dessen Handy, Laptop und Ausweispapiere an sich, bevor er die Wohnung verließ. Das Urteil wird am Donnerstag, 25. Februar, verkündet.
Update: Mittwoch, 17. Februar 2021, 20 Uhr
Gerichtsmedizinerin und leitende Kriminalbeamte sagten aus
Die Obduktion und das Blutverteilungsgutachten machen das Tatgeschehen rekonstruierbar.
Von Olivia Kaiser
Mannheim. Wie aufschlussreich Handydaten für die Verbrechensaufklärung sein können, zeigte am Montag im Mordprozess gegen Husam A. die Aussage eines Kriminalbeamten. Der 34-Jährige wird beschuldigt, am 7. Juli 2020 den Mannheimer Gabriel V. mit einer Sektflasche in dessen Wohnung in der Neckarstadt erschlagen zu haben. Die Leiche wurde erst sechs Tage später entdeckt. Es war zwar schnell klar, dass es sich um ein Kapitalverbrechen handelt, Anhaltspunkte zu Täter und Tatzeitpunkt gab es jedoch zunächst nicht. Aufschluss ergaben die Handy-Daten des Opfers, mit denen sich der 7. Juli als Tattag eingrenzen lässt. Ein "letztes belegbares Lebenszeichen" gab es laut dem Kriminalhauptkommissar gegen 15.30 Uhr.
Über die Kontaktdaten stießen die Ermittler auf Husam A. Es habe zwar noch andere Personen gegeben, die man aber bald als Täter ausschließen konnte. Durch das Bewegungsprofil lässt sich zudem sagen, wo sich der Getötete am Tag zuvor aufgehalten hat. Dies deckt sich mit Aussagen des Angeklagten, die er nach seiner Verhaftung gemacht hat. Demnach waren beide zusammen in Ludwigshafen unterwegs.
Husam A. wurde am 23. Juli im hessischen Homberg an der Efze festgenommen und nach Mannheim gebracht, wo er im Verhör die Tat einräumte. Auch der Kriminalbeamte, der ihn vernommen hat, tritt am Montag in den Zeugenstand. Demnach sagte der Angeklagte aus, dass er Gabriel V. vor etwa einem Jahr kennenlernte. Es entstand eine Freundschaft, man habe sich "gegenseitig geholfen". Später habe man auch Geschlechtsverkehr gehabt. Am Vormittag des Tattags kam der Angeklagte auf Einladung von Gabriel V. in dessen Wohnung, um dort zu übernachten, da er zu diesem Zeitpunkt ohne festen Wohnsitz war. Doch nachdem er geduscht hatte, eröffnete ihm sein Freund, dass er nun doch nicht bei ihm bleiben könne. Es kam zu einem Streit, in dem auch die Alkohol- und Drogensucht des Angeklagten Thema war. Daraufhin schlug er mit der Sektflasche zu. Als er die Schwere der Verletzung, vor allem an der linken Augenpartie sah, beschloss er, ihn zu töten.
Nur vage Erinnerungen
an die Tat
Im Gerichtssaal wurden Teile des Vernehmungsvideos gezeigt. "Der erste Schlag war ein großer Fehler", sagt Husam A. Er sei in einer sehr schlechten Verfassung gewesen, weil er eine Woche nicht geschlafen habe und an einer Hautkrankheit, der Krätze, leide. "Ich wusste nicht, was ich mache." Der Ermittler bestätigt den damals schlechten Allgemeinzustand des Angeklagten. Er sagt zudem aus, dass der Beschuldigte zwar detaillierte Angaben zu der Zeit vor und nach der Tat machen konnte, aber angab, an die Tat nur noch vage Erinnerungen zu haben.
Über Details zum Tathergang und der Todesursache informiert die zuständige Rechtsmedizinerin. Die Fachärztin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg hat das 35-jährige Opfer nicht nur obduziert, sondern auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Blutverteilungsgutachten angefertigt. Aufgrund dieser beiden Aspekte lässt sich das Tatgeschehen rekonstruieren. So traf der erste Schlag mit einer ungeöffneten Sektflasche Gabriel V. an der linken Kopfseite, während er an seinem Schreibtisch saß.
Er erlitt er massive Verletzungen in der linken Gesichtshälfte und am Schädel, die stark bluteten. Danach hat der mutmaßliche Täter Husam A. noch mehrfach zugeschlagen – auch als der Schwerverletzte sich durch das Zimmer schleppte und schließlich zu Boden ging. Die Gerichtsmedizinerin spricht von einem "hochdynamischen Tatgeschehen", das sich über einige Zeit hingezogen habe. Der Schädel des Opfers wurde durch die massive stumpfe Gewalteinwirkung fast gänzlich zertrümmert. Die Verletzungen und den Blutverlust nennt die Expertin als Todesursache. Nicht nur weil die blutbefleckte Sektflasche neben der Leiche gefunden wurde, sondern auch, weil die Verletzungen zu dem Durchmesser des Flaschenbodens passen, handle es sich dabei um die Tatwaffe, so die Gerichtsmedizinerin.
Der Prozess wird am Mittwoch, 17. Februar, fortgesetzt. Dann werden das psychiatrische Gutachten verlesen und die Plädoyers gehalten.
Update: Montag, 15. Februar 2021, 19.30 Uhr
Zeugin sagte aus
Angeklagter soll Beziehung zu ihr gewollt haben
Mannheim. (oka) Am zweiten Verhandlungstag im Mordprozess gegen Husam A. hat am Donnerstag eine Freundin des Angeklagten ausgAls "freundlich und fürsorglich" beschreibt eine Freundin Husam A. Der 34-Jährige muss sich derzeit wegen Mordes vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Er soll den 35-jährigen Gabriel V. am 7. Juli 2020 in dessen Wohnung in der Neckarstadt-West mit einer Sektflasche brutal erschlagen zu haben.
Die Frau erzählt, dass sie den Angeklagten vor zwei bis drei Jahren über das Internet kennengelernt habe. Er wollte ihr helfen, sich von ihrem gewalttätigen Ehemann zu trennen. Doch aus Angst und wegen der Kinder konnte sie sich nicht dazu durchringen. Mit Husam A. traf sie sich meistens in der Stadt oder in einem Park. Über das Smartphone schickten sie sich Nachrichten oder telefonierten.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Gerd Rackwitz, ob der Angeklagte viel Alkohol und Drogen konsumiert habe, sagt sie: "Das war schon vorhanden." Die Aussage der Frau regt Husam A. auf, er will etwas sagen, doch Rackwitz ruft ihn zur Ordnung. "Sie haben jetzt nicht das Wort." Der Angeklagte habe zwar nicht in ihrer Gegenwart getrunken, doch bei einigen Telefonaten habe sie gemerkt, dass er "angeheitert war". Dann wurde er aufbrausend, vor allem wenn das Thema auf eine mögliche Trennung von ihrem Mann gekommen sei. "Er hat sich dann aber immer entschuldigt", beteuert sie. Ob er harte Drogen konsumierte, kann sie nicht mit Sicherheit sagen.
Aber sie bestätigt, dass sich der Angeklagte in den Monaten vor der Tat in einer schwierigen Situation befand. "Er war arbeitslos und wusste nicht, wo er schlafen soll." Auch von der Hautkrankheit, die der Angeklagte in seiner Einlassung erwähnt hat, weiß die Zeugin. Da sie ansteckend war, wollte sie in dieser Zeit – auch wegen ihrer Kinder – keinen persönlichen Kontakt. Man habe sich nicht mehr gesehen, sondern nur über das Smartphone kommuniziert. Und auch nicht mehr so häufig.
In der Verhandlung spielt die sexuelle Orientierung von Opfer und mutmaßlichem Täter eine Rolle, da im Raum steht, dass ein sexueller Kontakt zwischen beiden stattgefunden hat. Die Zeugin erklärt, der Angeklagte habe eine Beziehung mit ihr haben wollen. "Er hat gesagt, dass er mich liebt." Auch sie habe Gefühle für ihn gehabt. Als der Angeklagte ihr gestand, dass er mit einem Mann geschlafen habe, sei sie sehr überrascht gewesen. Die Zeugin vermutet, dass Husam A. dies aus Geldnot getan hat und sehr verzweifelt war. Am 4. Juli erhielt sie eine letzte Nachricht von ihm: "Ich bin kaputt." Danach meldete er sich nicht mehr. "Als die Polizei mich dann kontaktiert hat und ich erfahren habe, um was es geht, konnte ich das kaum glauben."
Update: Donnerstag, 11. Februar 2021, 20.44 Uhr
Prozessbeginn gegen 34-Jährigen wegen Mordes
Von Olivia Kaiser
Mannheim. Aus Wut, weil er nicht bei ihm übernachten durfte, soll er den 35-jährigen Gabriel V. mit einer ungeöffneten Sektflasche brutal den Schädel zertrümmert haben – jetzt muss sich Husam A. seit Donnerstag wegen Mordes vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Mann mit irakischer Staatsbürgerschaft vor, dass er am Nachmittag des 7. Juli 2020 den Getöteten in seiner Wohnung in der Neckarstadt aufgesucht hat. Der Mann ohne festen Wohnsitz sei davon ausgegangen, bei seinem Bekannten übernachten zu können. Als dieser das ablehnte, habe der Angeklagte ihm mit der Sektflasche auf die linke Schädelseite geschlagen, was schwere Verletzungen an Kopf und Gesicht verursacht habe.
Um die Tat zu vertuschen, soll er sich dazu entschlossen haben, den Mann zu töten. Er schlug mehrfach die Sektflasche mit großer Wucht gegen seinen Schädel. Dazwischen ließ er laut Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer wiederholt einen längeren Zeitraum verstreichen, um sich zu vergewissern, ob sein Opfer noch lebte. Dann schlug er wieder zu, bis der Mann seinen schweren Verletzungen erlag. Anschließen habe der 34-Jährige die Wohnung durchsucht und sei mit Bargeld, dem Laptop und dem Handy des Getöteten geflohen.
Der Leichnam wurde erst eine Woche später entdeckt. Weil Bewohner des Hauses sich über Geruchsbelästigung beschwert hatten, rief der Hausverwalter bei einer ihm bekannten Festnetznummer an. Es meldete sich der von Gabriel V. getrennt lebende Ehemann, der bereits in Sorge war, weil er schon mehrere Tage nichts mehr von ihm gehört hatte. Am 13. Juli 2020 öffnete der Hausverwalter im Beisein des Ehemanns die Wohnung. Nachdem sie den leblosen Körper vorfanden, riefen sie die Polizei. Diese stellte schnell fest, dass es sich hier um ein Verbrechen handelte.
Die Ermittler kamen Husam A. bei der Überprüfung der Kontakte des Opfers auf die Schliche. Sie fanden bei ihm das auffällige Muster des Profils eines Turnschuhs, dessen Abdruck sie zuvor am Tatort aufgenommen hatten. Der im hessischen Homberg an der Efze gestellte Wohnsitzlose räumte die Tat ein.
Vor Gericht äußerte sich der Mann aber lediglich zur Person, nicht zur Tat. Demnach verließ er zwischen 2013 und 2014 den Irak aufgrund religiöser Diskriminierung und weil "ich dort keine Zukunft mehr sah". Zunächst lebte er in der Türkei und kam dann 2016 über die Balkanroute nach Deutschland. Über München und Homburg an der Efze kam er nach Mannheim, wo er zunächst im Stadtteil Neckarau, dann im Jungbusch lebte. Er arbeitete unter anderem bei Daimler und in einer Autowaschanlage. Er habe angefangen, viel Alkohol zu trinken und Drogen zu nehmen, erzählte er. Zudem habe ihm eine Hautkrankheit zum Tatzeitpunkt zu schaffen gemacht. Doch da unterbricht in sein Verteidiger Steffen Kling: "Sie sagen jetzt nichts mehr." Der Prozess wird am 11. Februar fortgesetzt, das Urteil fällt voraussichtlich am 4. März.