Das Nationaltheater am Goetheplatz muss umfassend saniert werden, sonst fällt am 31. Dezember 2022 der letzte Vorhang. Foto: Gerold
Von Olivia Kaiser
Mannheim. Ob digitale Operetten-Gala, Drama per Postzustellung oder Zoom-Gutenachtlesung – derzeit muss das Nationaltheater coronabedingt geschlossen bleiben und weicht aus auf die virtuelle Bühne. Nebenbei laufen die Vorbereitungen für die Generalsanierung des denkmalgeschützten Theaterbaus weiter. Das ist auch dringend geboten, immerhin endet am 31. Dezember 2022 die Betriebserlaubnis. Ende März wird dem Kulturausschuss das finale Konzept für die Ersatzspielstätten vorgelegt, das gab das Nationaltheater am Mittwoch bekannt. Und auch die Entscheidung für oder wider einen Generalunternehmer soll noch vor der Sommerpause fallen.
Die Stadt plant nach wie vor mit einem Baubeginn nach dem Ende der Spielzeit 2021/22, also im Herbst 2022. "Derzeit liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass unser Zeitplan nicht eingehalten werden kann. 2022 ist unser Ziel", erklärte Kulturbürgermeister Michael Grötsch. Allerdings könne es zu pandemiebedingten Verzögerungen kommen. "Das ist derzeit nicht absehbar." Das Architekturbüro Schmucker und Partner, das als Generalplaner fungiert, geht derzeit von einer vierjährigen Sanierungszeit aus. Hinzu kommen Aus- und Wiedereinzug. "Das ist die Grundlage, an der wir uns orientieren", so Grötsch.
Bei der Sanierung geht es um die Modernisierung des Theaterhauses, vor allem was Brandschutz, Technik sowie Arbeits- und Betriebssicherheit betrifft. Zudem wird ein neuer Orchesterprobensaal gebaut, der den heutigen Anforderungen entspricht, und es soll ein offenes Foyer entstehen. Auch Wände, Decken und Böden in Opern- und Schauspielhaus werden nach den Richtlinien des Denkmalschutzes erneuert.
Die Baukosten werden auf 247 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen etwa 40 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Anmietung von Ersatzspielstätten. Vom Bund gibt es einen Zuschuss von 80 Millionen Euro, vom Land eine Finanzspritze in Höhe von 40 Millionen Euro. Die restliche Summe muss die Stadt schultern.
Damit das Großprojekt aus einer Hand organisiert werden kann, wurde die Geschäftsstelle Generalsanierung eingerichtet, der die Projektplanung und die Bauherrenvertretung obliegen. Dreh- und Angelpunkt bei der Planung ist gegenwärtig die Entscheidung, ob ein Generalunternehmer eingesetzt werden soll oder nicht. "Es gibt zwei Möglichkeiten, die für die Sanierung nötigen Bauaufträge zu vergeben", so Grötsch. "Entweder sie werden gebündelt über einen Generalunternehmer vergeben oder in einzelnen Gewerken zusammengefasst, in einer sogenannten Paketvergabe." Bei beiden Varianten müssen die Bauaufträge europaweit ausgeschrieben werden. Der Vorteil bei einem Generalunternehmer ist laut Grötsch, dass alles in einer Hand liege. Zudem wird das Risiko minimiert, da ein Generalunternehmer in der Pflicht steht, was Kostenrahmen und Termineinhaltung angeht – wenn vertraglich alles entsprechend festgezurrt ist.
Allerdings dürfte die Variante mit höheren Kosten verbunden sein. Die Entscheidung fällt zwar der Gemeinderat, doch die Präferenz des Bundes, der eine hohe Fördersumme zuschießt, hat durchaus Gewicht. "Der Bund empfiehlt uns dringend, diese Paketvergabe als vorzugswürdig einzuordnen", sagt Grötsch. Das werde sich in der Vorlage für den Gemeinderat niederschlagen.