Mannheim. (ven) Ein 24-jähriger Mann aus Mannheim ist von der Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am frühen Morgen des 5. März 2019 mehrfach auf einen schlafenden Bekannten und Geschäftspartner eingestochen hatte.
"Trotz intensiver Suche war für uns kein Motiv erkennbar", erklärte der vorsitzende Richter vor der Urteilsbegründung. Unstrittig sei allerdings, dass der 24-Jährige mehrfach auf seinen schlafenden Kumpel eingestochen habe, nachdem diese den Abend gemeinsam mit weiteren Freunden verbracht hatten.
Mögliche Streitigkeiten oder sonstige Auslöser waren im Lauf der Verhandlung nicht bekannt geworden. So blieb es im Dunkeln, warum der junge Mann um 5.30 Uhr zu einem Outdoormesser griff und zustach. Dass er der eigentliche Angegriffene gewesen sei und sich gegen den kräftigeren Freund zur Wehr gesetzt habe, wollten die Richter nicht glauben. Das hatte der Angeklagte in seiner Aussage angeführt. Dabei habe er das Messer benutzt, das der andere zunächst gegen ihn gerichtet habe.
Dem stünden die Verletzungen des Opfers gegenüber, das mehrere Stichwunden am Rücken aufwies, so die Richter. Auch die Verteilung der Blutspritzer in der Wohnung spreche dafür, dass zunächst auf ein sitzendes oder liegendes Opfer eingestochen wurde. Die Angaben des Opfers seien schlüssig gewesen.
Unstrittig ist, dass sich beide Männer schon seit der Schulzeit kannten. Sie hatten sich zunächst aus den Augen verloren, aber im Laufe der Zeit sei der Kontakt wieder enger geworden. So eng, dass sie 2018 eine gemeinsame Shishabar eröffneten. Nach dem Scheitern dieses Vorhabens waren beide im Transportbereich tätig.
Laut Aussage des Angeklagten führte das auch zum Streit. Demnach sei er am Tattag früh aufgestanden und habe sich zu Musik im Badezimmer frisch gemacht. Sein späteres Opfer habe das derart erzürnt, dass er mit dem Messer auf ihn losgegangen sei – eine Schutzbehauptung befanden die Richter.
Stattdessen sei der Mann mit dem Messer in der Hand zu dem auf dem Sofa schlafenden Freund gegangen und habe unvermittelt zugestochen. Die Tat sei zwar nicht geplant gewesen, aber die Richter setzten den Tötungsvorsatz und die Heimtücke als Mordmerkmale voraus. Immerhin habe er "mit wuchtigen Ausholbewegungen in schneller Folge" auf ein argloses und wehrloses Opfer eingestochen.
Erst als der nur mit einer Unterhose bekleidete Mann aus der Wohnung floh und sich auf die Straße rettete, habe der Mann vom Opfer abgelassen. "Dabei hat er bei Tageslicht im Hausflur das Ausmaß der Verletzungen erkannt", so die Richter. Demnach trug der Flüchtende unter anderem sechs stark blutende Wunden am Rücken, am Hals und im Gesicht davon.
Die Richter blieben in ihrem Urteil 18 Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf elf Jahre und sechs Monate wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung sah die Mordmerkmale jedoch nicht erfüllt und war lediglich von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen.
Weil sich während des Prozesses mehrere Zuschauer laut zu Wort gemeldet hatten, fand die Urteilsverkündung unter Polizeipräsenz statt. Bis auf eine Beleidigung gegen den Angeklagten blieb es aber ruhig im Gerichtssaal.