Mädchen im Miramar missbraucht - Gericht verhängt Haftstrafe (Update)
Der Angeklagte hat sich mehrfach an den damals acht und neun Jahre alten Mädchen vergangen - Wegen 15 Fällen wurde er nun verurteilt

Mannheim/Weinheim. (dpa/lsw) Wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in einem Schwimmbad hat das Landgericht Mannheim einen 51-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - verbunden mit einem Appell an die Eltern und den Betreiber des Bades. Dem gelernten Dachdecker legte die 7. Strafkammer am Donnerstag sexuellen Missbrauch von einem damals acht- und einem damals neunjährigen Mädchen in 15 Fällen und Besitz kinderpornografischen Materials sowie Tankbetrug zur Last. Die Taten hatten sich in den Jahren 2016 und 2017 ereignet.
Es stehe aber die Frage im Raum, was Kinder spätabends im Saunabereich des Freizeitbades zu suchen gehabt hätten, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bock. Insbesondere die Eltern und der Schwimmbadbetreiber müssten sich diese Frage stellen.
Ein Sprecher des Betreibers sagte, die Aufsicht über die Kinder hätten die Eltern. Den Aufenthalt im Saunabereich wolle man den Familien nicht verwehren. Die Eltern müssten entscheiden, ob sie das Angebot nutzen wollten. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hatte Eltern angesichts des Falls dazu aufgerufen, ihre Kinder im Schwimmbad im Blick zu behalten.
Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre zur Bewährung, die Staatsanwaltschaft auf drei Jahre plädiert. Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Anklagebehörde, weil der Mann umfassend gestanden und damit eine Befragung der Kinder in der Hauptverhandlung überflüssig gemacht habe.
Mit der Strafmilderung habe das Gericht ein Signal nach außen senden wollen, wie wichtig ein Geständnis zum Schutz der minderjährigen Opfer sei. Ein von Staatsanwältin Simone Velte-Kircher verlangter Haftbefehl, der zum sofortigen Haftantritt geführt hätte, wurde nicht erlassen. Der Verteidiger will Revision zum Bundesgerichtshof einlegen (Az. 7 KLs 713 Js 7981/17).
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Gewalt spielte laut Gericht bei keiner der Taten eine Rolle. Die Mädchen wurden von dem Mann begrapscht und geküsst. Es habe sich um oberflächliche Berührungen gehandelt, über die die Kinder auf Bitten des Mannes hätten schweigen sollen, erläuterte Richter Bock. Die beiden Mädchen hätte die Vorfälle in dem Schwimmbad in der Rhein-Neckar-Region relativ gut verkraftet. Aber: "Aus den Erinnerungen wird es nicht gelöscht."
Laut Anwalt Maximilian Endler waren der Mann und die Familie der beiden Mädchen befreundet. Dem Vernehmen nach handelt es sich um ein Paar, dessen Tochter und eine Cousine des Mädchens. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass sich die Familie und der nicht aus der Region stammende Mann in dem Bad verabredet hatten.
Dem Verurteilten könnte sogar eine Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren neun Monaten blühen: Denn als er die ersten Taten 2016 im Freizeitbad beging, war er im Rahmen einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren noch auf Bewährung. Grund: sexueller Missbrauch Minderjähriger und Besitz kinderpornografischen Materials.
Richter Bock sagte: "Sie haben eine Chance gehabt, sich zu bewähren, Sie haben sie nicht genutzt." Dem Richter zufolge hatte der Beschuldigte in einer nicht öffentlichen Sitzung die Taten als Verfehlungen bezeichnet. Er selbst nahm das Urteil gefasst auf.
Update: 16.00 Uhr, Donnerstag, 13. Dezember 2018