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Verbot von linker Demo war rechtswidrig

Verwaltungsgericht Karlsruhe gab Klägerin recht - Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

03.06.2019 UPDATE: 04.06.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden

Gegen diese Kurden-Demonstration im November 2016 hatte die Mannheimer Stadtverwaltung keine Einwände. Foto: Gerold

Von Anna Manceron

Mannheim. Ein Demonstrationsverbot, das die Stadt Mannheim im April 2017 verhängt hat, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe kürzlich entschieden. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Klägerin bestätigten, dass das Gericht keine ausreichenden Gründe für ein Verbot feststellen konnte. Die Kosten für das Verfahren muss nun die Stadt

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